Zitat von erezlot
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grundsteuer
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Hi Charli24Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
could you please assist with a formula to calculate the bodenrichtwerte
and where do I get the number/amount for zahler[14] in the GW1 section of the Grundsteuer Declaration
thank you
Erez
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Real oder gemäß Teilungserklärung bzw. Grundbuch (also Miteigentumsanteil)?Im Plan habe ich als Mittelhaus das kleinste Haus, meine Nachbarn haben eine Fläche von 170 qm² bzw. 165 qm².Zuletzt geändert von HundKatzeMaus; 31.01.2023, 19:21.
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Vielen Dank, für deine Hilfe und deinen Beitrag.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWenn die Reihenhäuser Wohnungseigentum sind, worauf die Angabe im Beitrag '#30:
ja recht eindeutig hinweist, dann beträgt der rechnerische m²-Anteil am Grund und Boden nun mal 136 m², auch wenn der eigene
exklusiv nutzbare Grundstückanteil nur 106 m² groß ist. So einfach ist das.
Ich werde es dann so hinehmen müssen und die 136 qm² eintragen.
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Im Plan habe ich als Mittelhaus das kleinste Haus, meine Nachbarn haben eine Fläche von 170 qm² bzw. 165 qm².Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigenWir haben hier schon öfter von Teilnehmern gelesen, die ein Reihenhaus haben und das alle Reihenhäuser die gleiche Grundstücksgrößen haben. Und das, obwohl meistens die Endreihenhäuser größere Flächen haben und die Mittelhäuser real kleinere Grundstücke. Das wurde aber bei der Teilungserklärung so festgelegt und im Grundbuch eingetragen. Frag doch mal deine Nachbarn, welche Größe die haben, du wirst dich wundern. ;-)
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Wenn die Reihenhäuser Wohnungseigentum sind, worauf die Angabe im Beitrag '#30:Auf der Gesamtfläche stehen mehrere Reihenhäuser in BW.
ja recht eindeutig hinweist, dann beträgt der rechnerische m²-Anteil am Grund und Boden nun mal 136 m², auch wenn der eigenemein MEA ist 114 von 1000, das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 1194 qm².
exklusiv nutzbare Grundstückanteil nur 106 m² groß ist. So einfach ist das.
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Wir haben hier schon öfter von Teilnehmern gelesen, die ein Reihenhaus haben und das alle Reihenhäuser die gleiche Grundstücksgrößen haben. Und das, obwohl meistens die Endreihenhäuser größere Flächen haben und die Mittelhäuser real kleinere Grundstücke. Das wurde aber bei der Teilungserklärung so festgelegt und im Grundbuch eingetragen. Frag doch mal deine Nachbarn, welche Größe die haben, du wirst dich wundern. ;-)
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Das erfordert aber vorher eine ausgiebige DiskussionZitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigenGib doch einfach mal die 136m² bei der Grundstücksgröße beim Bodenrichtwert ein und sieh dir an, was passiert wenn du auf "Prüfen" klickst.
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Auf der Gesamtfläche stehen mehrere Reihenhäuser in BW.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIm Beitrag '#33 steht:
Die Gesamtfläche 1194qm² besteht aus den Häusern (Meins 106qm² mit Garten) und eine Gemeinschaftsfläche.
Anhand diesen 106qm² habe ich doch immer meine Grundsteuer bezahlt oder hat das Amt die 136qm² für ihre Berechnungen genommen?
Bin gerade etwas verwirrt, sorry.
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Gib doch einfach mal die 136m² bei der Grundstücksgröße beim Bodenrichtwert ein und sieh dir an, was passiert wenn du auf "Prüfen" klickst.
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Im Beitrag '#33 steht:Nein, 106 ist die größe des Grundstücks.
Nein, dort habe ich die Gesamtfläche eingegeben von 1194 qm² ...
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Nein, 106 ist die größe des Grundstücks.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen106 m² ist die Wohnfläche deiner Wohnung, die muss nicht mit dem rechnerischen m²-Anteil am Grund und Boden übereinstimmen.
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Du zahlst doch jetzt auch schon für 136m², oder? Also, wo hast du damit ein Problem?
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Wie nicht relevant?Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
Man mag ja sein, aber dein rechnericher Anteil ist nunmal 136m² und die musst du angeben. Klingt unlogisch, ist aber so. Erhöht doch den Wert deine Wohnung, sei froh. Für die Höhe der künftigen Grundsteuer ist das aber nicht besonders relevant. ;-)
Dachte anhand dem Wert des Grundstückes wird doch die Berechnug gemacht?
Ich zahl doch die Steuer Anhand der Größe meines Grundstücks?
So wäre doch jetzt mein Grundstück größer und ich müsste mehr zahlen?
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106 m² ist die Wohnfläche deiner Wohnung, die muss nicht mit dem rechnerischen m²-Anteil am Grund und Boden übereinstimmen.Ja genau, aber mein Grundstück ist nur 106qm² und nicht 136qm².
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