grundsteuer

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  • multi
    antwortet
    Zitat von erezlot Beitrag anzeigen
    could you please assist with a formula to calculate the bodenrichtwerte
    There is no such formula

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  • erezlot
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Gerechnet wird so, wie aus der Tabelle ersichtlich:

    Berlin_tegel.JPG
    Hi Charli24
    could you please assist with a formula to calculate the bodenrichtwerte
    and where do I get the number/amount for zahler[14] in the GW1 section of the Grundsteuer Declaration
    thank you
    Erez

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  • HundKatzeMaus
    antwortet
    Im Plan habe ich als Mittelhaus das kleinste Haus, meine Nachbarn haben eine Fläche von 170 qm² bzw. 165 qm².
    Real oder gemäß Teilungserklärung bzw. Grundbuch (also Miteigentumsanteil)?
    Zuletzt geändert von HundKatzeMaus; 31.01.2023, 19:21.

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  • wbx32
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Wenn die Reihenhäuser Wohnungseigentum sind, worauf die Angabe im Beitrag '#30:


    ja recht eindeutig hinweist, dann beträgt der rechnerische m²-Anteil am Grund und Boden nun mal 136 m², auch wenn der eigene

    exklusiv nutzbare Grundstückanteil nur 106 m² groß ist. So einfach ist das.
    Vielen Dank, für deine Hilfe und deinen Beitrag.

    Ich werde es dann so hinehmen müssen und die 136 qm² eintragen.

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  • wbx32
    antwortet
    Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
    Wir haben hier schon öfter von Teilnehmern gelesen, die ein Reihenhaus haben und das alle Reihenhäuser die gleiche Grundstücksgrößen haben. Und das, obwohl meistens die Endreihenhäuser größere Flächen haben und die Mittelhäuser real kleinere Grundstücke. Das wurde aber bei der Teilungserklärung so festgelegt und im Grundbuch eingetragen. Frag doch mal deine Nachbarn, welche Größe die haben, du wirst dich wundern. ;-)
    Im Plan habe ich als Mittelhaus das kleinste Haus, meine Nachbarn haben eine Fläche von 170 qm² bzw. 165 qm².

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  • Charlie24
    antwortet
    Auf der Gesamtfläche stehen mehrere Reihenhäuser in BW.
    Wenn die Reihenhäuser Wohnungseigentum sind, worauf die Angabe im Beitrag '#30:

    mein MEA ist 114 von 1000, das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 1194 qm².
    ja recht eindeutig hinweist, dann beträgt der rechnerische m²-Anteil am Grund und Boden nun mal 136 m², auch wenn der eigene

    exklusiv nutzbare Grundstückanteil nur 106 m² groß ist. So einfach ist das.

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  • HundKatzeMaus
    antwortet
    Wir haben hier schon öfter von Teilnehmern gelesen, die ein Reihenhaus haben und das alle Reihenhäuser die gleiche Grundstücksgrößen haben. Und das, obwohl meistens die Endreihenhäuser größere Flächen haben und die Mittelhäuser real kleinere Grundstücke. Das wurde aber bei der Teilungserklärung so festgelegt und im Grundbuch eingetragen. Frag doch mal deine Nachbarn, welche Größe die haben, du wirst dich wundern. ;-)

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
    Gib doch einfach mal die 136m² bei der Grundstücksgröße beim Bodenrichtwert ein und sieh dir an, was passiert wenn du auf "Prüfen" klickst.
    Das erfordert aber vorher eine ausgiebige Diskussion

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  • wbx32
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Im Beitrag '#33 steht:
    Auf der Gesamtfläche stehen mehrere Reihenhäuser in BW.
    Die Gesamtfläche 1194qm² besteht aus den Häusern (Meins 106qm² mit Garten) und eine Gemeinschaftsfläche.
    Anhand diesen 106qm² habe ich doch immer meine Grundsteuer bezahlt oder hat das Amt die 136qm² für ihre Berechnungen genommen?
    Bin gerade etwas verwirrt, sorry.

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  • HundKatzeMaus
    antwortet
    Gib doch einfach mal die 136m² bei der Grundstücksgröße beim Bodenrichtwert ein und sieh dir an, was passiert wenn du auf "Prüfen" klickst.

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  • Charlie24
    antwortet
    Nein, 106 ist die größe des Grundstücks.
    Im Beitrag '#33 steht:
    Nein, dort habe ich die Gesamtfläche eingegeben von 1194 qm² ...

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  • wbx32
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    106 m² ist die Wohnfläche deiner Wohnung, die muss nicht mit dem rechnerischen m²-Anteil am Grund und Boden übereinstimmen.
    Nein, 106 ist die größe des Grundstücks.

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  • HundKatzeMaus
    antwortet
    Du zahlst doch jetzt auch schon für 136m², oder? Also, wo hast du damit ein Problem?

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  • wbx32
    antwortet
    Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen

    Man mag ja sein, aber dein rechnericher Anteil ist nunmal 136m² und die musst du angeben. Klingt unlogisch, ist aber so. Erhöht doch den Wert deine Wohnung, sei froh. Für die Höhe der künftigen Grundsteuer ist das aber nicht besonders relevant. ;-)
    Wie nicht relevant?
    Dachte anhand dem Wert des Grundstückes wird doch die Berechnug gemacht?
    Ich zahl doch die Steuer Anhand der Größe meines Grundstücks?
    So wäre doch jetzt mein Grundstück größer und ich müsste mehr zahlen?

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  • Charlie24
    antwortet
    Ja genau, aber mein Grundstück ist nur 106qm² und nicht 136qm².
    106 m² ist die Wohnfläche deiner Wohnung, die muss nicht mit dem rechnerischen m²-Anteil am Grund und Boden übereinstimmen.

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