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    #31
    Was genau hast eingegeben? Ein Screenshot wäre hilfreich. Hast du bei der Anlage Grundstück beim Bodenrichtwert die Grundstücksgröße mit 136m² angegeben. Berechnung erfolgt so: 1194 * 114 / 1000 = 136,116 abgerundet auf 136m².
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #32
      1194 x 114 / 114 = 136

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        #33
        Nein, dort habe ich die Gesamtfläche eingegeben von 1194 qm² und den Bodenrichtwert von BORIS übernommen.
        Ja genau, aber mein Grundstück ist nur 106qm² und nicht 136qm².
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          #34
          Ja genau, aber mein Grundstück ist nur 106qm² und nicht 136qm².
          Man mag ja sein, aber dein rechnericher Anteil ist nunmal 136m² und die musst du angeben. Klingt unlogisch, ist aber so. Erhöht doch den Wert deine Wohnung, sei froh. Für die Höhe der künftigen Grundsteuer ist das aber nicht besonders relevant. ;-)
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #35
            Ja genau, aber mein Grundstück ist nur 106qm² und nicht 136qm².
            106 m² ist die Wohnfläche deiner Wohnung, die muss nicht mit dem rechnerischen m²-Anteil am Grund und Boden übereinstimmen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #36
              Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen

              Man mag ja sein, aber dein rechnericher Anteil ist nunmal 136m² und die musst du angeben. Klingt unlogisch, ist aber so. Erhöht doch den Wert deine Wohnung, sei froh. Für die Höhe der künftigen Grundsteuer ist das aber nicht besonders relevant. ;-)
              Wie nicht relevant?
              Dachte anhand dem Wert des Grundstückes wird doch die Berechnug gemacht?
              Ich zahl doch die Steuer Anhand der Größe meines Grundstücks?
              So wäre doch jetzt mein Grundstück größer und ich müsste mehr zahlen?

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                #37
                Du zahlst doch jetzt auch schon für 136m², oder? Also, wo hast du damit ein Problem?
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                  #38
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  106 m² ist die Wohnfläche deiner Wohnung, die muss nicht mit dem rechnerischen m²-Anteil am Grund und Boden übereinstimmen.
                  Nein, 106 ist die größe des Grundstücks.

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                    #39
                    Nein, 106 ist die größe des Grundstücks.
                    Im Beitrag '#33 steht:
                    Nein, dort habe ich die Gesamtfläche eingegeben von 1194 qm² ...
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #40
                      Gib doch einfach mal die 136m² bei der Grundstücksgröße beim Bodenrichtwert ein und sieh dir an, was passiert wenn du auf "Prüfen" klickst.
                      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                        #41
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Im Beitrag '#33 steht:
                        Auf der Gesamtfläche stehen mehrere Reihenhäuser in BW.
                        Die Gesamtfläche 1194qm² besteht aus den Häusern (Meins 106qm² mit Garten) und eine Gemeinschaftsfläche.
                        Anhand diesen 106qm² habe ich doch immer meine Grundsteuer bezahlt oder hat das Amt die 136qm² für ihre Berechnungen genommen?
                        Bin gerade etwas verwirrt, sorry.

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                          #42
                          Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                          Gib doch einfach mal die 136m² bei der Grundstücksgröße beim Bodenrichtwert ein und sieh dir an, was passiert wenn du auf "Prüfen" klickst.
                          Das erfordert aber vorher eine ausgiebige Diskussion

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                            #43
                            Wir haben hier schon öfter von Teilnehmern gelesen, die ein Reihenhaus haben und das alle Reihenhäuser die gleiche Grundstücksgrößen haben. Und das, obwohl meistens die Endreihenhäuser größere Flächen haben und die Mittelhäuser real kleinere Grundstücke. Das wurde aber bei der Teilungserklärung so festgelegt und im Grundbuch eingetragen. Frag doch mal deine Nachbarn, welche Größe die haben, du wirst dich wundern. ;-)
                            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                              #44
                              Auf der Gesamtfläche stehen mehrere Reihenhäuser in BW.
                              Wenn die Reihenhäuser Wohnungseigentum sind, worauf die Angabe im Beitrag '#30:

                              mein MEA ist 114 von 1000, das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 1194 qm².
                              ja recht eindeutig hinweist, dann beträgt der rechnerische m²-Anteil am Grund und Boden nun mal 136 m², auch wenn der eigene

                              exklusiv nutzbare Grundstückanteil nur 106 m² groß ist. So einfach ist das.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #45
                                Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                                Wir haben hier schon öfter von Teilnehmern gelesen, die ein Reihenhaus haben und das alle Reihenhäuser die gleiche Grundstücksgrößen haben. Und das, obwohl meistens die Endreihenhäuser größere Flächen haben und die Mittelhäuser real kleinere Grundstücke. Das wurde aber bei der Teilungserklärung so festgelegt und im Grundbuch eingetragen. Frag doch mal deine Nachbarn, welche Größe die haben, du wirst dich wundern. ;-)
                                Im Plan habe ich als Mittelhaus das kleinste Haus, meine Nachbarn haben eine Fläche von 170 qm² bzw. 165 qm².

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