Was genau hast eingegeben? Ein Screenshot wäre hilfreich. Hast du bei der Anlage Grundstück beim Bodenrichtwert die Grundstücksgröße mit 136m² angegeben. Berechnung erfolgt so: 1194 * 114 / 1000 = 136,116 abgerundet auf 136m².
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
grundsteuer
				
					Einklappen
				
			
		
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 Man mag ja sein, aber dein rechnericher Anteil ist nunmal 136m² und die musst du angeben. Klingt unlogisch, ist aber so. Erhöht doch den Wert deine Wohnung, sei froh. Für die Höhe der künftigen Grundsteuer ist das aber nicht besonders relevant. ;-)Ja genau, aber mein Grundstück ist nur 106qm² und nicht 136qm².Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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 106 m² ist die Wohnfläche deiner Wohnung, die muss nicht mit dem rechnerischen m²-Anteil am Grund und Boden übereinstimmen.Ja genau, aber mein Grundstück ist nur 106qm² und nicht 136qm².Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Wie nicht relevant?Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
 Man mag ja sein, aber dein rechnericher Anteil ist nunmal 136m² und die musst du angeben. Klingt unlogisch, ist aber so. Erhöht doch den Wert deine Wohnung, sei froh. Für die Höhe der künftigen Grundsteuer ist das aber nicht besonders relevant. ;-)
 Dachte anhand dem Wert des Grundstückes wird doch die Berechnug gemacht?
 Ich zahl doch die Steuer Anhand der Größe meines Grundstücks?
 So wäre doch jetzt mein Grundstück größer und ich müsste mehr zahlen?
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 Nein, 106 ist die größe des Grundstücks.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen106 m² ist die Wohnfläche deiner Wohnung, die muss nicht mit dem rechnerischen m²-Anteil am Grund und Boden übereinstimmen.
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 Im Beitrag '#33 steht:Nein, 106 ist die größe des Grundstücks.
 Nein, dort habe ich die Gesamtfläche eingegeben von 1194 qm² ...Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Auf der Gesamtfläche stehen mehrere Reihenhäuser in BW.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIm Beitrag '#33 steht:
 Die Gesamtfläche 1194qm² besteht aus den Häusern (Meins 106qm² mit Garten) und eine Gemeinschaftsfläche.
 Anhand diesen 106qm² habe ich doch immer meine Grundsteuer bezahlt oder hat das Amt die 136qm² für ihre Berechnungen genommen?
 Bin gerade etwas verwirrt, sorry.
 
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 Das erfordert aber vorher eine ausgiebige DiskussionZitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigenGib doch einfach mal die 136m² bei der Grundstücksgröße beim Bodenrichtwert ein und sieh dir an, was passiert wenn du auf "Prüfen" klickst.  
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 Wir haben hier schon öfter von Teilnehmern gelesen, die ein Reihenhaus haben und das alle Reihenhäuser die gleiche Grundstücksgrößen haben. Und das, obwohl meistens die Endreihenhäuser größere Flächen haben und die Mittelhäuser real kleinere Grundstücke. Das wurde aber bei der Teilungserklärung so festgelegt und im Grundbuch eingetragen. Frag doch mal deine Nachbarn, welche Größe die haben, du wirst dich wundern. ;-)Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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 Wenn die Reihenhäuser Wohnungseigentum sind, worauf die Angabe im Beitrag '#30:Auf der Gesamtfläche stehen mehrere Reihenhäuser in BW.
 
 ja recht eindeutig hinweist, dann beträgt der rechnerische m²-Anteil am Grund und Boden nun mal 136 m², auch wenn der eigenemein MEA ist 114 von 1000, das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 1194 qm².
 
 exklusiv nutzbare Grundstückanteil nur 106 m² groß ist. So einfach ist das.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Im Plan habe ich als Mittelhaus das kleinste Haus, meine Nachbarn haben eine Fläche von 170 qm² bzw. 165 qm².Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigenWir haben hier schon öfter von Teilnehmern gelesen, die ein Reihenhaus haben und das alle Reihenhäuser die gleiche Grundstücksgrößen haben. Und das, obwohl meistens die Endreihenhäuser größere Flächen haben und die Mittelhäuser real kleinere Grundstücke. Das wurde aber bei der Teilungserklärung so festgelegt und im Grundbuch eingetragen. Frag doch mal deine Nachbarn, welche Größe die haben, du wirst dich wundern. ;-)
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