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    Grundsteuer NRW

    Hallo
    Ich wollte mich heute Abend an das Ausfüllen der beiden Formulare machen. Habe mir im Vorfeld auch einige Hilfevideos angeschaut aber an manchen Stellen komme ich nicht weiter.

    3 - Gemarkung und Flurstücke des Grundvermögens
    9 - Gemarkung: hat bei uns mehr als 11 Buchstaben also kommt eine Fehlermeldung
    11 - zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil
    - wir haben zwei benachbarte Grundstücke - bei dem einem Flurstück sind mein Mann und ich Eigentümer, bei dem anderen handelt es sich um ein Wegegrundstück, dass gehört uns beiden aber auch zu gleichen Teilen unseren Nachbarn (also jedem 1/4) Trage ich für dieses Grundstück dann bei Zähler/Nenner 1/2 ein?


    4 - Angaben zu Eigentümer / Beteiligten
    4 - Ehegatten / Lebenspartner -> das ist klar für das eine Flurstück muss ich dieses Feld auswählen
    Aber was mache ich mit dem anderen kleinen Wegegrundstück? Das müsste dann ja eigentlich unter 7 - Grundstücksgemeinschaft fallen oder? Müsste ich dann im Prinzip zwei Erklärungen abgeben, da ich ja nur ein Kästchen in diesem Schritt anwählen kann. Oder wie mache ich das?

    6 - Ergänzende Angaben
    —> Oder muss ich den Sachverhalt hier eintragen?

    Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen

    Vielen Dank

    #2
    Bei dem Wegegrundstück musst du in Zeile 11 Hauptvordruck als Zähler 1 und als Nenner 2 eintragen, das hast du richtig erkannt.

    In Zeile 51 sind bei Ehegatten 1 und 2 zutreffend, das Wegegrundstück wird euch ja bereits über Zeile 11 nur hälftig zugeordnet.

    Hier mal ein Beispiel:

    Haus_mit_Wegeanteil.JPG


    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.




      Nikol Zurbrüggen
      Zuletzt geändert von Picard777; 06.08.2022, 18:39. Grund: Werbelink entfernt

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        #4
        Guten Abend, ich habe gerade meine Grundsteuer gemacht und bei der Angaben zur Feststellung wird mir ein Fehler angezeigt.
        Ich habe drei Flurstücke auf denen ein Einfamilienhaus steht. Gebe ich jetzt Hauptfeststellung und bebautes Grundstück ein, wird mir angezeigt das keinerlei Angaben auf der Anlage Grundstück getätigt wurden. Was habe ich falsch eingegeben? Viele Grüße Daniela

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          #5
          , wird mir angezeigt das keinerlei Angaben auf der Anlage Grundstück getätigt wurden. Was habe ich falsch eingegeben?
          Hast du denn die Anlage Grundstück überhaupt hinzugefügt und ausgefüllt ? Ohne die geht es nicht !
          https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Hallo zusammen,
            vorab....ich bin absoluter Nerd was Finanzamt und Steuer etc. angeht. Von daher bitte ich vorab um Entschuldigung, wenn ich Fragen stelle, die für den ein oder anderen selbstverständlich sind.


            Zu meiner Situation:
            Meine Frau und ich sind Eigentümer eines Wohngeschäftshauses. Zudem ist unser Grund und Boden in drei Flurstücke unterteilt. Auf einem Flurstück (81qm) befindet sich unser Haus. Das zweite Flurstück (440qm) ist unser Garten. Hierauf befinden sich aber noch ca. 70qm Schuppen (gemauert und mit Dachziegeln). Das dritte Flurstück ist ca. 62qm und ist eine Art Hof mit 2 kleinen Schuppen darauf. Dieses Flurstück ist jedoch nur zur Hälfte unser. Die andere Hälfte gehört unserem Nachbarn.
            In der GW 1 habe ich jetzt die beiden eigenen Flurstücke angegeben und meine Frau und mich mit je 1/2 eingetragen.
            Jetzt habe ich diverse Fragen (und ich denke, es folgen noch mehr):
            1):
            Als was trage ich das Flurstück ein, welches nur zur Hälfte uns gehört ? (bebaut oder nicht bebaut? wegen der Schuppen)
            Ich kann auch hier z.B. nur meinen Ehepartner anwählen, aber keine dritte Person.
            2):
            Muss ich für jedes Flurstück den Anhang GW2 machen ? (Irgendwie sind ja alle Flurstücke bebaut)
            3):
            Zählt ein Flurstück schon als bebaut, wenn sich ein Schuppen darauf befindet oder nur wenn dort eine Wohneinheit vorhanden ist?

            Die drei Fragen einmal zuerst. Mir fällt direkt erstmal nichts mehr ein.
            Ich bin wirklich überfordert mit dieser Sch..... ?

            Achso.....an wen kann ich mich wenden, wenn ich garnicht mehr weiter weiß (auch wenn mir das Forum nicht mehr weiterhilft?)

            lg und Dank im Vorraus

            Rene

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              #7
              Hallo ReneD ,

              nach deiner Schilderung gehören alle 3 Flurstücke ganz oder teilweise zur gleichen wirtschaftlichen Einheit und sind in nur einer Erklärung in

              GW1 zu erfassen. Bei dem Flurstück im Miteigentum des Nachbarn sind in Zeile 11 (Feld 17 und 18) als Zähler 1 und als Nenner 2 anzugeben.

              Falls für alle Flurstücke ein identischer Bodenrichtwert gilt, sind in Zeile 11 Feld 19 alle über erste Fläche zu schlüsseln.

              Den m²-Wert für Zeile 4 von GW2 musst du berechnen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Danke an Charlie24 !!
                Deine Anmerkungen bzgl. Zeile 11 Feld 19 habe ich soweit eingetragen, bzw. geändert. (Das war z.B. auch eine Frage, die ich mir gestellt habe).
                ....wie gesagt....ich habe null, null Ahnung von dem Ganzen !!
                Meine Fragen sind jedoch noch unbeantwortet. Ich habe aber jetzt das Programm vor mir und kann die Fragen entsprechen spezifizieren!

                1) Unter "Art der wirtschaftlichen Einheit" gebe ich NUR "bebautes Grundstück" an, da ich nur einmal die GW1 erstelle und dort alle drei Flurstücke eintrage ?!

                2) Ich muss aber trotzdem für jedes Flurstück eine Anlage GW2 erstellen ?!

                3) hätte sich mit der Beantwortung von Frage 1 erledigt.

                Jedoch weitere Fragen, die sich auftun.....

                Trage ich in der GW1 den Miteigentümer von Flurstück 3 auch ein, wenn ja wo, bzw. wie ? Unter 4 im Formular "Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten" kann
                ich nur meine Ehefrau "anklicken". Wo trage ich da den weiteren Miteigentümer ein? Gehört dieser zur "Bruchteilsgemeinschaft" und wird mit Anredeschlüssel "Grundstücksgemeinschaft" eingetragen? Und dazu noch aus der Hilfe des Programms...."Füllen Sie bitte für alle Miteigentümer / Beteiligte die Teilseite 8 (Eigentümer(innen)/Beteiligte) aus." Wo finde ich die ? Ist das das Feld darunter "Eigentümer/ Beteiligte ?

                Wie du siehst.....Mit der Beantwortung von Fragen, stellen sich mir dann Neue !! Sorry !!!

                und schon mal Dank im Vorraus.

                lg Rene


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                  #9
                  ... da ich nur einmal die GW1 erstelle und dort alle drei Flurstücke eintrage ?
                  Richtig !

                  Ich muss aber trotzdem für jedes Flurstück eine Anlage GW2 erstellen ?!
                  Nein, nur einmal. Wenn alle Flurstücke den gleichen Bodenrichtwert haben, wird in Zeile 4 von GW2 nur die auf euch entfallende m²-Summe eingetragen.

                  Wie gerechnet wird, zeigt die Tabelle im Beitrag #2

                  Trage ich in der GW1 den Miteigentümer von Flurstück 3 auch ein,
                  Nein, ihr erklärt als Ehegatten nur eure eigene wirtschaftliche Einheit. Ehegatten / Lebenspartner ist die zutreffende Auswahl.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Moin, moin
                    wollte gerade mal Grundsteuer machen.
                    Das Haus war simpel aber
                    bei der Aufnahme der Daten für die Grundsteuer kann ich bei Elster keine Möglichkeit einer Eingabe finden.

                    Folgender Sachverhalt:
                    Das Procedere ist in Nordrhein-Westfalen.
                    Die Zufahrt zu den Garagen ist kaufvertragsmäßig als Miteigentumsanteil am Flurstück geregelt.
                    Diese Daten stehen zur Verfügung:
                    • Aktenzeichen
                    • Lage des Grundstückes
                    • Gemarkung, Grundbuchblatt, Flurstück und Grundstücksfläche
                    Wie können die Daten erfasst werden?
                    Danke an Euch für die Unterstützung
                    Gruß Werner

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo zusammen,
                      ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Also ich habe ein Mehrfamilienhaus. In einem separaten Gebäude auf dem Innenhof wohne ich. Laut den Detailinformationen ist dieses gesamte Grundstück ein Flur. Nun habe ich drei(!) verschiedene Bodenrichtwerte angezeigt bekommen. Der erste umfasst 98,82 % der Fläche die beiden anderen jeweils ca. 1,2% mit einem höheren Bodenrichtwert.
                      Nun soll man ja laut dem Erklärvideo die verschiedenen Boris-werte eintragen. Habe nun bei der Abfrage GW2 auf Seite 4 die unterschiedlichen Boriswerte mit den entsprechenden qm eingetragen. Dann kommt jedoch ein Fehlerhinweis auf GW1, da ich hier die Gesamt qm-Zahl eingetragen hab.

                      Meine Lösung dafür: in der GW1 Seite 3 das Formular ausfüllen mit Angabe der ersten Teil-QM, also der 98%, In Zeile 11 dann Schlüsselwert 1 angeben. Das gleiche mit der geringeren qm-Zahl und dem höheren Boris angeben und in Zeile 11 dann Schlüsselwert 2 eingeben.

                      In der GW2 Seite 4 nehme ich dann die 2 (max.) entsprechenden Einträge vor. Nach Prüfung sind dann keine Fehler mehr vorhanden.

                      Am Rande sei erwähnt dass bei genauer Betrachtung zwei Richtwerte die gesamt-qm-Zahl ergeben und der dritte Wert ebenfalls mit 1,2 % und dem gleichen Entgelt hinterlegt ist. Diesen Sachverhalt ignoriere ich jetzt mal - ich hoffe nicht zu meinem Nachteil.

                      Könnt ihr meine Vorgehensweise bestätigen? Danke

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                        #12
                        Ich verstehe das so, dass du ein Flurstück F mit z.B. 400qm komplett besitzt. 98,8% und 1,2% dieses einen Flurstücks haben verschiedene BRW, nämlich B1 und B2, wobei B2 höher ist.

                        Dann ist dein Vorgehen mE falsch.

                        Gedacht ist mE:

                        Du erklärst in GW1 das Flurstück F mit 400qm, Besitzanteil 1/1 und wählst "enthalten in beiden Flächen (Schlüsselwert 3)".

                        Für GW2 berechnest du zunächst die abgerundete Teilfläche für den höheren BRW, also 400 * 1,2% = 4,8qm, abgerundet 4qm. Der Rest, als 400 - 4 = 396qm sind die Teilfläche zum niedrigeren BRW. Also trägst du dort in Abschnitt 4 die Werte 396qm mit BRW B1 und die 4qm mit BRW B2 ein.

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von multi Beitrag anzeigen
                          Ich verstehe das so, dass du ein Flurstück F mit z.B. 400qm komplett besitzt. 98,8% und 1,2% dieses einen Flurstücks haben verschiedene BRW, nämlich B1 und B2, wobei B2 höher ist.

                          Dann ist dein Vorgehen mE falsch.

                          Gedacht ist mE:

                          Du erklärst in GW1 das Flurstück F mit 400qm, Besitzanteil 1/1 und wählst "enthalten in beiden Flächen (Schlüsselwert 3)".

                          Für GW2 berechnest du zunächst die abgerundete Teilfläche für den höheren BRW, also 400 * 1,2% = 4,8qm, abgerundet 4qm. Der Rest, als 400 - 4 = 396qm sind die Teilfläche zum niedrigeren BRW. Also trägst du dort in Abschnitt 4 die Werte 396qm mit BRW B1 und die 4qm mit BRW B2 ein.
                          Hallo,
                          vielen Dank für deine Antwort. Habe es so eingetragen und nach Plausiprüfung ist dieses Vorgehen korrekt.

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