Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuererklärung Witwe Sterbejahr horrende Nachzahlung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Warum eigentlich nicht, wieso sollte das FA das verweigern? Alle Ehegatten können zwischen III/V und IV/IV wählen. Auf die Ablehnung wäre ich gespannt.

    Kommentar


      #17
      Alle Ehegatten können zwischen III/V und IV/IV wählen
      Aber es gibt keine Ehegatten mehr, die Ehe endet bekanntlich mit dem Tod eines der Ehegatten
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #18
        Danke für den Tipp. Ich habe schon zurückgelegt in Erwartung der Steuernachzahlung auf die Rente, der niedrigen Lohnsteuerabzüge allgemein und weil ja viel auf mich als Hausbesitzer zu kommt. Dachte halt, das Splitting hilft mir mehr. Diese Höhe der Nachzahlung habe ich tatsächlich nicht erwartet und die hat mich ziemlich erschlagen.

        Kommentar


          #19
          Passt schon. Ich muss da durch. Zurückgelegt hab ich schon in Erwartung der Steuernachzahlung für die enorm große Witwenrente (Ironie aus), die mir recht suspekten Lohnsteuerabzüge und
          wg. der vielen Dinge, die als Hausbesitzer auf mich zukommen. Ich hab halt nicht mit sooooooo einer Summe gerechnet, die hat mich erschlagen.
          Schöne Grüße

          Kommentar

          Lädt...
          X