Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner, was ist anzugeben

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Was allerdings an der Stelle sicher falsch ist, da hier 1 und 1 zutrifft !
    aber warum ist das so? Ich blicke gar nicht mehr durch. Das ist schon wild, wenn ein Erklärungs Video direkt von Finanzamt nicht richtig ist.

    das 1 und 1 habe ich bei 1 - Angaben zum Grund und Boden Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens (siehe Screenshot) laut dem Video ist das so richtig, ist das dann auch verkehrt? Müsste dann dort, die 1 und 2 hin?
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Newbie123; 05.08.2022, 08:49.

    Kommentar


      #17
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Was allerdings an der Stelle sicher falsch ist, da hier 1 und 1 zutrifft !
      Wenn beiden Eheleuten das Haus zur Hälfte gehört, ist 1/2 sicher richtig.

      Kommentar


        #18
        Zitat von multi Beitrag anzeigen

        Wenn beiden Eheleuten das Haus zur Hälfte gehört, ist 1/2 sicher richtig.
        ich denke auch, weil jeder doch die hälfte hat also 1/2. Das leuchtet mir so ein.

        Kommentar


          #19
          Zitat von Newbie123 Beitrag anzeigen
          das 1 und 1 habe ich bei 1 - Angaben zum Grund und Boden Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens (siehe Screenshot) laut dem Video ist das so richtig, ist das dann auch verkehrt? Müsste dann dort, die 1 und 2 hin?
          Nein, das Video ist an beiden Stellen korrekt.

          Bei Eheleuten ist der in Zeile 32 des Hauptvordrucks HGrSt1 (Kennz. 70, 71) Anteil an der wirt. Einheit (Grundstück mit EFH) für jeden der beiden Eigentümer 1/2 (es sei denn, die hätten es anders geregelt).
          Der Miteigentumsanteil (Anlage Grundstück HGrSt 2, Zeile 6, Kennz. 17, 18) ist bei einem EFH auf dem Grundstück 1/1.

          Kommentar


            #20
            Zitat von multi Beitrag anzeigen

            Nein, das Video ist an beiden Stellen korrekt.

            Bei Eheleuten ist der in Zeile 32 des Hauptvordrucks HGrSt1 (Kennz. 70, 71) Anteil an der wirt. Einheit (Grundstück mit EFH) für jeden der beiden Eigentümer 1/2 (es sei denn, die hätten es anders geregelt).
            Der Miteigentumsanteil (Anlage Grundstück HGrSt 2, Zeile 6, Kennz. 17, 18) ist bei einem EFH auf dem Grundstück 1/1.
            gut, super danke dir.

            Kommentar


              #21
              Hallo in Zeile 11 bei enthalten in was soll da rein bei Zähler habe ich 1 und Nenner auch 1

              Kommentar


                #22
                Das hängt von Deinem Sachverhalt ab, über denn Du Dich bisher nicht ausgelassen hast. Siehe Beitrag #3.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #23
                  Hallo

                  Wir sind eine Erbengemeinschaft mit 5 Leuten,im Grundbuch steht jeder zu 1/2 drin.Um das Grundstück handelt es sich um ein Einfamilienhaus.
                  Was trage bei zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Zähler und Nenner ein????Ich komme aus Thüringen.

                  mfg Ralf
                  Angehängte Dateien
                  Zuletzt geändert von ralfi265; 10.09.2022, 18:43.

                  Kommentar


                    #24
                    Was trage bei zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Zähler und Nenner ein????I
                    Das ist bei einem Einfamilienhaus 1 und 1

                    Wir sind eine Erbengemeinschaft mit 5 Leuten,im Grundbuch steht jeder zu 1/2 drin.
                    Wirklich ? Dann hättet ihr ja zweieinhalb Einfamilienhäuser geerbt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #25
                      Oh sorry.
                      Mein Vater steht zu 3/4 drin und wir 4 Kinder zu 1/16.
                      Fülle das Formular für meinen Vater aus.Was trage ich nun bei Zähler und Nenner ein ?????

                      mfg Ralf

                      Kommentar


                        #26
                        Hat die Hälfte früher der Mutter gehört und habt ihr deren Anteil geerbt ?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #27
                          Ja die Hälfte gehörte meiner Mutter und wir haben den Anteil geerbt.

                          Kommentar


                            #28
                            Mein Vater steht zu 3/4 drin und wir 4 Kinder zu 1/16.
                            Wurde das bei der Grundbuchberichtigung tatsächlich so eingetragen ? Oder ist der Vater einmal als Miteigentümer zu 1/2 aufgeführt

                            und zweites Mal bei der Erbengemeinschaft ?
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #29
                              Laut Finanzamt hat mein Vater ein Anteil von 3/4 und wir Kinder 1/16.Im Grundbuch stehen wir 4 Kinder und mein Vater zu 1/2 drin.....

                              Kommentar


                                #30
                                Laut Finanzamt hat mein Vater ein Anteil von 3/4
                                Im Ergebnis ist das natürlich richtig, aber mit dem 1/4 ist er ja Mitglied der Erbengemeinschaft und die ist eine Gesamthandsgemeinschaft.

                                Im Grundbuch müsste sein Name eigentlich auch bei der Erbengemeinschaft aufgeführt sein.
                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X