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Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner, was ist anzugeben

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    Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner, was ist anzugeben

    Hallo, ich bin völlig ratlos, was ich hier angeben soll. Ich bin Allein-Besitzer des Grundstücks und der Wohn-Immobilie. Was muss ich nun bei Zähler und Nenner angeben? Aus den Beispielen geht mir das einfach nicht hervor? Ich wäre einfach für die zwei Zahlen dankbar.

    #2
    Wenn Du Alleinbesitzer bist, dann gehört Dir 100 %. Du schreibst bei Zähler 1 und bei Nenner 1. Also 1/1

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      #3
      Für Zeile 11 kommt es nicht darauf an, wem die Immobilie gehört. Maßgeblich ist allein die Art der Immobilie. Beim Einfamilienhaus

      trifft 1 und 1 zu, bei Wohnungseigentum ist das immer nur ein Anteil an einer größeren Einheit. https://forum.elster.de/anwenderforu...4nder-sowie-bw
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Soweit ich sehe, ist es aber nicht die Zeile 11, sondern die Zeile 12, wo gefragt wird. Zur wirtschaftlichen Einheit gehörend Zähler und Nenner. Ist es da auch 1 und 1? Weil ja bei elster ist bei Zähler eine Kommazahl in Form von X,XXXXX vorgegeben. Das verwirrt mich total.

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          #5
          ... sondern die Zeile 12, wo gefragt wird. Zur wirtschaftlichen Einheit gehörend Zähler und Nenner.
          Dann hast du ein ganz spezielles Formular, das ich nicht kenne. Welches Bundesland ?

          Die Formatierung beim Zähler kannst du ignorieren !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Bayern bin ich, das Erklärvideo sagt aber - ist unbedingt so anzugeben.

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              #7
              Hab mal einen Screenshot angehängt wie das aussieht.
              Angehängte Dateien

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                #8
                In Bayern sind die Angaben zu Zähler und Nenner in Zeile 6 der Anlage Grundstück zu machen.

                https://forum.elster.de/anwenderforu...-niedersachsen

                Zeile 6 ist ein Pflichtfeld !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ja Zeile 6 ist es bei elster und dort soll ich nun 1,00000 zu 1 Eintragen? Wenn ich allein für Grund und Boden verantwortlich bin. Mir erschließen sich diese Zahlen einfach aus nichts.

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                    #10
                    Ja Zeile 6 ist es bei elster und dort soll ich nun 1,00000 zu 1 Eintragen? Wenn ich allein für Grund und Boden verantwortlich bin.
                    Man darf auch 1 und 1 eintragen, die Nachkommastellen beim Zähler kann man weglassen. 1 und 1 bedeutet, das gesamte Grundstück gehört zur

                    gleichen wirtschaftlichen Einheit. Bei einem Einfamilienhaus z. B. ist das so, bei Wohnungseigentum sicher nicht.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Hallo,

                      zum ähnlichen Thema, hätte ich auch eine Frage. Grundsteuer / Hessen

                      Wenn ein Ehepaar Grundstück mit Einfamilienhaus hat, beide sind im Grundbuch eingetragen, dann gehört es ihnen ja jeweils zur Hälfte.

                      Wie trägt man das bei 3. Eigentümer(innen) und Beteiligten bei Anteil an der wirtschaftlichen Einheit dann in Zeile 31 im Kästchen Zähler 70 und Nenner 71 ein?

                      Anbei ein Screenshot
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                      Diese Galerie hat 1 Bilder

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                        #12
                        Wie trägt man das bei 3. Eigentümer(innen) und Beteiligten .. ein
                        Das ergibt sich entweder aus dem Grundbucheintrag oder bei Erbengemeinschaften aus der im Erbschein angegebenen Erbquote,

                        wobei die Angabe bei Erbengemeinschaften (EG) nicht gemacht werden muss, da es bei einer EG Gesamthandseigentum ist.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Das ergibt sich entweder aus dem Grundbucheintrag oder bei Erbengemeinschaften aus der im Erbschein angegebenen Erbquote,

                          wobei die Angabe bei Erbengemeinschaften (EG) nicht gemacht werden muss, da es bei einer EG Gesamthandseigentum ist.
                          Okay, besten dank, dann werde ich einen Auszug aus dem Grundbuch anfordern.

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Das ergibt sich entweder aus dem Grundbucheintrag oder bei Erbengemeinschaften aus der im Erbschein angegebenen Erbquote,

                            wobei die Angabe bei Erbengemeinschaften (EG) nicht gemacht werden muss, da es bei einer EG Gesamthandseigentum ist.
                            ich habe mir jetzt nochmal zu der Situation folgendes Video von Finanzamt Hessen auf youtube angesehen ELSTER-Erklärvideo zur Grundsteuer in Hessen - Einfamilienhaus im Eigentum von Ehegatten - YouTube und bei Minute 4:50 wird beim Fall wenn das Grundstück mit Einfamilienhaus beiden Eheleuten gehört bei Anteil an der wirtschaftlichen Einheit Zähler 1 und bei Nenner 2 eingetragen.

                            Super, dann habe ich jetzt endlich alles, vielleicht hilft die Information noch jemanden.

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                              #15
                              bei Minute 4:50 wird beim Fall wenn das Grundstück mit Einfamilienhaus beiden Eheleuten gehört bei Anteil an der wirtschaftlichen Einheit Zähler 1 und bei Nenner 2 eingetragen.
                              Was allerdings an der Stelle sicher falsch ist, da hier 1 und 1 zutrifft !
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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