Hallo, ich bin völlig ratlos, was ich hier angeben soll. Ich bin Allein-Besitzer des Grundstücks und der Wohn-Immobilie. Was muss ich nun bei Zähler und Nenner angeben? Aus den Beispielen geht mir das einfach nicht hervor? Ich wäre einfach für die zwei Zahlen dankbar.
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Keine Ankündigung bisher.
Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner, was ist anzugeben
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Für Zeile 11 kommt es nicht darauf an, wem die Immobilie gehört. Maßgeblich ist allein die Art der Immobilie. Beim Einfamilienhaus
trifft 1 und 1 zu, bei Wohnungseigentum ist das immer nur ein Anteil an einer größeren Einheit. https://forum.elster.de/anwenderforu...4nder-sowie-bwFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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... sondern die Zeile 12, wo gefragt wird. Zur wirtschaftlichen Einheit gehörend Zähler und Nenner.
Die Formatierung beim Zähler kannst du ignorieren !Freundliche Grüße
Charlie24
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In Bayern sind die Angaben zu Zähler und Nenner in Zeile 6 der Anlage Grundstück zu machen.
https://forum.elster.de/anwenderforu...-niedersachsen
Zeile 6 ist ein Pflichtfeld !Freundliche Grüße
Charlie24
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Ja Zeile 6 ist es bei elster und dort soll ich nun 1,00000 zu 1 Eintragen? Wenn ich allein für Grund und Boden verantwortlich bin.
gleichen wirtschaftlichen Einheit. Bei einem Einfamilienhaus z. B. ist das so, bei Wohnungseigentum sicher nicht.Freundliche Grüße
Charlie24
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Hallo,
zum ähnlichen Thema, hätte ich auch eine Frage. Grundsteuer / Hessen
Wenn ein Ehepaar Grundstück mit Einfamilienhaus hat, beide sind im Grundbuch eingetragen, dann gehört es ihnen ja jeweils zur Hälfte.
Wie trägt man das bei 3. Eigentümer(innen) und Beteiligten bei Anteil an der wirtschaftlichen Einheit dann in Zeile 31 im Kästchen Zähler 70 und Nenner 71 ein?
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Wie trägt man das bei 3. Eigentümer(innen) und Beteiligten .. ein
wobei die Angabe bei Erbengemeinschaften (EG) nicht gemacht werden muss, da es bei einer EG Gesamthandseigentum ist.Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas ergibt sich entweder aus dem Grundbucheintrag oder bei Erbengemeinschaften aus der im Erbschein angegebenen Erbquote,
wobei die Angabe bei Erbengemeinschaften (EG) nicht gemacht werden muss, da es bei einer EG Gesamthandseigentum ist.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas ergibt sich entweder aus dem Grundbucheintrag oder bei Erbengemeinschaften aus der im Erbschein angegebenen Erbquote,
wobei die Angabe bei Erbengemeinschaften (EG) nicht gemacht werden muss, da es bei einer EG Gesamthandseigentum ist.
Super, dann habe ich jetzt endlich alles, vielleicht hilft die Information noch jemanden.
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bei Minute 4:50 wird beim Fall wenn das Grundstück mit Einfamilienhaus beiden Eheleuten gehört bei Anteil an der wirtschaftlichen Einheit Zähler 1 und bei Nenner 2 eingetragen.Freundliche Grüße
Charlie24
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