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Wie verpachtete landwirtschaftliche Flächen bei der Grundsteuer angeben?

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    #16
    Guten Morgen und vielen Dank.
    Des weiteren habe ich mein altes Elternhaus geerbt. Da wir früher Landwirtschaft hatten, steht das Haus noch unter " Schlüsselnummer 28 " Hofstelle. Es hat aber alles nichts mehr mit dem Betrieb zu tun, es wohnt mein Vater unentgeltlich drinnen.
    Wie melde ich dieses Haus richtig in der Grundsteuererklärung ?

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      #17
      Wie melde ich dieses Haus richtig in der Grundsteuererklärung ?
      Der Wohnteil eines Landwirtschaftlichen Betriebs muss grundsätzlich gesondert erklärt werden. Wenn von der Hofstelle aus aber keine

      landwirtschaftliche Bewirtschaftung mehr erfolgt, ist das Grundstück insgesamt dem Grundvermögen zuzuordnen. § 234 Abs. 6 BewG:

      6) Zur Hofstelle gehören alle Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, wenn von dort land- und forstwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Charlie24 , Herzlichen Dank. Habe alles übermittelt.

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          #19
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Grundvermögen und Land- und Forstwirtschaft kann nicht zusammengefasst werden, dafür sind 2 Erklärungen erforderlich.
          Was bedeutet das übersetzt? Kann ich für ein und dasselbe Aktenzeichen 2 Erklärungen abgeben oder benötige ich ein weiteres Aktenzeichen?
          Falls 2 Erklärungen mit ein und demselben Aktenzeichen möglich sind, wie sind die Formulare auszuwählen?
          Vielen Dank für die Hilfe!

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            #20
            Kann ich für ein und dasselbe Aktenzeichen 2 Erklärungen abgeben oder benötige ich ein weiteres Aktenzeichen?
            Man benötigt ein weiteres Aktenzeichen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              Hallo ich habe eine Frage,

              wir haben ein Grundstück mit einer Fläche von 14356 m²
              davon sind 2195 als Grünanlage ausgewiesen
              1125m² als Wohnbaufläche und 11036m² Ackerfläche(verpachtet).
              Wie muss ich das richtig bei Elster eingeben?

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                #22
                @UdoP
                Hier kann ich aber nur eine einzige Flurstück-Nr eingeben. Was mache ich mit den anderen 4 Flurstück-Nummern?
                Zu Hauptvordruck (BayGrSt 1) Zeile 9 steht in der Anleitung :
                „Tragen Sie hier bitte nur die Adresse bzw. das Flurstück ein, welches die wirtschaftliche Einheit am bedeutendsten prägt.“

                In Anlage Land- und Forstwirtschaft (BayGrSt 3) sind alle Flurstücke einzutragen.

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                  #23


                  6) Zur Hofstelle gehören alle Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, wenn von dort land- und forstwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden.[/QUOTE]

                  Ich stehe auch vor der Herausforderung, für mehrere unterschiedlich genutzte Grundstücke die Erklärung abzugeben, und ich denke, meine Frage passt zu diesem hier angelegten Thema.
                  Unser landwirtschaftlicher Betrieb befindet sich auf einem Grundstück mit einer Flurstücks-Nummer. Ein Teil des Flurstücks wurde vor einigen Jahren privatisiert, dort errichteten wir ein Mietshaus, zum dem Parkplatz, Zuweg und Rasen gehören. (eigenes Aktenzeichen des Finanzamtes)
                  Der weitere Teil des Flurstücks umfasst
                  a) das privatisierte Betriebsleiterhaus,
                  b) den eigentlichen Hof mit Wirtschaftsgebäuden,
                  c) eine Freifläche (ebenfalls landwirtl. genutzt)
                  d) eine kleine Rasenfläche (zur Landwirtschaft gehörend, im Grundflächenportal als Grünanlage ausgewiesen)

                  Frage:
                  1. Muss ich für das Grundstück, auf dem das Mietshaus steht, eine eigene Feststellungserklärung abgeben (Anlage GW 2)?
                  2. Kann ich a), b) und c) und d) in einer Feststellungserklärung zusammenfassen? Kann man dies alles als "Hofstelle" deklarieren? Muss/ kann ich dann die unterschiedlichen Elemente separat erfassen mit jeweiliger Etragsmesszahl.

                  Danke für eine Auskunft!

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                    #24
                    Hallo Charlie,

                    das gleiche Problem wie beim Vorgänger habe ich auch.
                    Wie du empfohlen hast GW1 ( Grundvermögen) und GW3 für die verpachteten Flächen bzw. Unland. Es erscheint die gleiche Fehlermeldung.

                    "Es wurde eine Anlage Land- und Forstwirtschaft erklärt. ..........."

                    Ich komme wegen dieser Meldung nicht mehr zur "Zusammenfassung", auch wenn diese Fehlermeldung vorgestern nicht mehr kam. Und ich wollte es einfach nur noch abschicken......( Frust)... Jetzt geht es wieder nicht.

                    Kann jemand mir bitte helfen??

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                      #25
                      Hallo MissZammy

                      wenn die Fehlermeldung
                      "Es wurde eine Anlage Land- und Forstwirtschaft erklärt. Gemäß der Angaben zur Art der wirtschaftlichen Einheit auf dem Hauptvordruck handelt es sich aber um ein unbebautes oder ein bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) und nicht um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft."
                      lautet,
                      dann ist auf dem Hauptvordruck (GW1) die Art der wirtschaftlichen Einheit zu korrigieren (Zeile 4 des Hauptvordrucks) auf:
                      "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (auch einzelne land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen)"

                      Gruß
                      Sepp

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