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Grundsteuer Bayern - Frage bzgl. Eigentumsverhältnis

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    Grundsteuer Bayern - Frage bzgl. Eigentumsverhältnis

    Hallo zusammen,

    zunächst vielen Dank für die Möglichkeit, in diesem Forum Hilfe bzgl. der Grundsteuererklärung zu erhalten!

    Es geht um eine Eigentumswohnung, die von meinem Ex-Mann und mir gemeinsam erworben wurde und für die wir beide zu gleichen Anteilen im Grundbuch eingetragen sind. Im Rahmen der Scheidung habe ich das Wohnrecht erhalten und bewohne die Wohnung seitdem alleine. Ansonsten haben wir nichts am Eigentumsverhältnis geändert, d. h. wir sind nach wie vor beide Miteigentümer je zur Hälfte.
    Nun können wir bei Punkt 11 Eigentumsverhältnis ja nicht mehr "Ehegatten/Lebenspartner" ankreuzen. Daher die Frage, ob wir jetzt eine "Bruchteilsgemeinschaft" sind oder eine "Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen"??
    Ich habe versucht, die jeweiligen Erläuterungen zu verstehen, was mir aber leider nicht gelungen ist.... In der Hoffnung auf erleuchtende Hinweise herzlichen Dank vorab!

    #2
    Ehrer Grundstücksgeminschaft als Bruchteilsgemeinschaft, da niemand seinen Teil selbständig verwerten kann.

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      #3
      Grundstücksgemeinschaft ist auch meine Auffassung, die Hilfetexte dazu sind wenig bis gar nicht hilfreich.

      Bewertungsrechtlich spielt das keine Rolle.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank für die schnelle Antwort!

        Ich hatte zunächst auch "Grundstücksgemeinschaft" vermutet, jedoch ist mir die folgende zugehörige Erklärung suspekt:
        Das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört einer Personengesellschaft (z. B. einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG), einer Kommanditgesellschaft (KG) oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die Personengesellschaft ist selbst Eigentümerin, nicht die an ihr beteiligten Personen.

        Wir haben doch keine "Gesellschaft" gegründet, sondern sind weiterhin als Einzelpersonen Wohnungseigentümer... Oder verstehe ich die Erklärung nur falsch?

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          #5
          Sehe gerade die zweite Rückmeldung, danke!
          D.h. auch wenn ich hier die falsche Auswahl treffen sollte, hätte das für die Berechnung der Grundsteuer keine Bedeutung, richtig? Also keine schlaflosen Nächte deswegen...

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            #6
            Also keine schlaflosen Nächte deswegen...
            Sicher nicht ! Und wie bereits geschrieben, sind die Hilfetexte dazu nicht hilfreich.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ihr seid eine GbR nach BGB, auch ohne Gesellschaftsvertrag etc., einfach weil euch die Wohnung gemeinsam gehört.

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                #8
                Verstanden, herzlichen Dank!!

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