Hallo zusammen,
zunächst vielen Dank für die Möglichkeit, in diesem Forum Hilfe bzgl. der Grundsteuererklärung zu erhalten!
Es geht um eine Eigentumswohnung, die von meinem Ex-Mann und mir gemeinsam erworben wurde und für die wir beide zu gleichen Anteilen im Grundbuch eingetragen sind. Im Rahmen der Scheidung habe ich das Wohnrecht erhalten und bewohne die Wohnung seitdem alleine. Ansonsten haben wir nichts am Eigentumsverhältnis geändert, d. h. wir sind nach wie vor beide Miteigentümer je zur Hälfte.
Nun können wir bei Punkt 11 Eigentumsverhältnis ja nicht mehr "Ehegatten/Lebenspartner" ankreuzen. Daher die Frage, ob wir jetzt eine "Bruchteilsgemeinschaft" sind oder eine "Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen"??
Ich habe versucht, die jeweiligen Erläuterungen zu verstehen, was mir aber leider nicht gelungen ist.... In der Hoffnung auf erleuchtende Hinweise herzlichen Dank vorab!
zunächst vielen Dank für die Möglichkeit, in diesem Forum Hilfe bzgl. der Grundsteuererklärung zu erhalten!
Es geht um eine Eigentumswohnung, die von meinem Ex-Mann und mir gemeinsam erworben wurde und für die wir beide zu gleichen Anteilen im Grundbuch eingetragen sind. Im Rahmen der Scheidung habe ich das Wohnrecht erhalten und bewohne die Wohnung seitdem alleine. Ansonsten haben wir nichts am Eigentumsverhältnis geändert, d. h. wir sind nach wie vor beide Miteigentümer je zur Hälfte.
Nun können wir bei Punkt 11 Eigentumsverhältnis ja nicht mehr "Ehegatten/Lebenspartner" ankreuzen. Daher die Frage, ob wir jetzt eine "Bruchteilsgemeinschaft" sind oder eine "Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen"??
Ich habe versucht, die jeweiligen Erläuterungen zu verstehen, was mir aber leider nicht gelungen ist.... In der Hoffnung auf erleuchtende Hinweise herzlichen Dank vorab!
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