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Grundsteuer Berlin / Fläche Konflikt

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    Grundsteuer Berlin / Fläche Konflikt

    Ich habe bei der Eingabe der Grundsteuer folgenden Fehler bekommen und weiß leider nicht, wie ich das ändern kann. Ich habe alle Daten aus dem Kaufvertrag übernommen. Kann mir hier vielleicht jemand helfen? Das wäre ganz großartig.
    Lieben Dank

    Gefundene Fehler und Konflikte
    • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt. Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens.
      Mögliche Fehlerquellen
      • Anlage Grundstück (GW2)
        • 4 - Angaben zum Grund und Boden
      • Hauptvordruck (GW1)
        • 1 - Angaben zur Feststellung
      • Hauptvordruck (GW1) / 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens
        • Gemarkung beziehungsweise Flurstück (1. Eintrag)

    #2
    Um was handelt es sich denn ? Wohnungseigentum oder ?

    Der Fehler betrifft entweder die Zeilen 11 GW1 oder die Zeile 4 GW2
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja, genau. Wohneigentum. Ich glaube, ich habe den Fehler doch selber gefunden. Ich muss noch meinen Anteil mit der Grundstücksfläche multiplizieren. Dann bekomme ich zumindest keine Fehlermeldung mehr...
      Danke auf jeden Fall.

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        #4
        Ich muss noch meinen Anteil mit der Grundstücksfläche multiplizieren.
        Man dividiert die Flurstücksfläche durch den Nenner und multipliziert dann mit dem Zähler, das Ergebnis wird auf volle m² abgerundet
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Super. Danke für die schnelle Hilfe. Den TG Platz gebe ich nur mit der Anzahl an. Da spielt eine Flächenberechnung keine Rolle, richtig?

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            #6
            Den TG Platz gebe ich nur mit der Anzahl an. Da spielt eine Flächenberechnung keine Rolle, richtig?
            Wenn der mit einem eigenen Miteigentumsanteil am Flurstück verbunden ist, muss der Grundstücksanteil natürlich erklärt werden.

            Tabelle_TG.JPG
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Guten Tag!
              Ebenfalls ich habe eine Frage zur Flächenberechnung meines Grundsteuerwertbescheids.
              Auf S. 1 wird unter "Gesamte Wohn/Nutzfläche" die Fläche korrekt mit 63 m2 angegeben.
              Aber auf S. 2 unter "Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts" wird die Fläche nur noch mit 32 m2 angegeben.
              Es handelt sich um eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus in 10117 Berlin.
              Was ist da falsch?
              Vielen Dank
              Erase Una

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                #8
                Was ist da falsch?
                Was soll da falsch sein ? Die Wohnfläche der ETW und der rechnerische m²-Anteil am Flurstück aufgrund der Miteigentumsanteile

                sind unterschiedliche Dinge. https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Hallo Charlie24,
                  vielen Dank für die rasche Antwort! )
                  Bitte eine letzte Frage (da sonst alles ok ist):
                  Bei der "monatlichen Monatsnettokaltmiete" wird ein Betrag angesetzt, der um ca. 23% über der zulässigen Miete des Berliner Mietspiegels liegt. Nach meiner Recherche soll das keinen großen Unterschied ausmachen, aber dennoch bin ich verwirrt, von der Behörde zwei sehr unterschiedliche Werte genannt zu bekommen...
                  Erneut vielen Dank im voraus für Deine Hilfe,
                  Erase Una

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                    #10
                    Bei der "monatlichen Monatsnettokaltmiete" wird ein Betrag angesetzt, der um ca. 23% über der zulässigen Miete des Berliner Mietspiegels liegt.
                    Die bei der Bewertung für Zwecke der Grundsteuer angesetzten Nettokaltmieten sind in der Anlage 39 zum Bewertungsgesetz festgelegt,

                    also gesetzlich geregelt. Bei Wohnungseigentum sind die Ausgangsmieten für Mietwohngrundstücke maßgeblich. Daran und an

                    die Mietniveaustufen ist das Finanzamt gebunden.Auch die sind durch Rechtsvorschrift geregelt. https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_39.html
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Danke!! )

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