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Geringer Erstattungsbetrag plausibel?

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    Geringer Erstattungsbetrag plausibel?

    Moin, ich habe mich gerade an meiner ersten Steuererklärung (Jahr: 2018) versucht und erhalte am Ende eine Schätzung des Erstattungsbetrages über ca. 61 €. Das kommt mir nach dem was ich so gehört habe recht wenig vor, aber vielleicht liegt es an meinem "einfachen" Fall: Ich bin wissenschaftlicher Mitarbeiter mit TVL-13 Gehalt und einer 100 % Stelle, ledig, kinderlos usw., wohne 2 km von meiner Arbeit entfernt und habe keine besonderen weiteren Ausgaben im Jahre 2018 gehabt. Auslandsreisen wurden mir von meinem Arbeitgeber bezahlt. Ich habe alle Beiträge für Rentenversicherung etc. eingetragen, daran liegt es nicht.
    Ist der Betrag grundsätzlich plausibel? Hatte mich schon auf um die 1000 € gefreut (ein Freund ist auch wiss. Mitarbeiter und hat diesen Betrag erhalten, jedoch zugegebenermaßen in einer deutlich anderen beruflichen Konstellation)

    edit: Ich frage nach, damit ich zumindest grobe Fehler ausschließen kann.

    edit2: In der detaillierten Berechnung des Erstattungsbetrags wird offenbar zumindest die Zusatzversorgung (Zeilen 35+36) nicht aufgelistet. Das wären dann nochmal > 1000 €.
    Zuletzt geändert von CoolRabi; 26.07.2022, 23:58.

    #2
    Zitat von CoolRabi Beitrag anzeigen
    Ist der Betrag grundsätzlich plausibel?
    Ja. Idealerweise sollte der laufende Lohnsteuereinbehalt möglichst mit der tatsächlich zutreffenden Einkommensteuer übereinstimmen.

    Zitat von CoolRabi Beitrag anzeigen
    In der detaillierten Berechnung des Erstattungsbetrags wird offenbar zumindest die Zusatzversorgung (Zeilen 35+36) nicht aufgelistet
    Ist die denn absetzbar, hast Du sie auch eingetragen? Die Wahrscheinlichkeit ist natürlich groß, dass sich auch dann, wenn die Voraussetzungen für den Abzug der Zusatzversorgung gegeben sind, keine steuerliche Auswirkung dadurch ergibt.

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      #3
      Das weiß ich nicht. Ich habe es einfach exakt so angegeben wie es aus dem Lohnsteuerbescheid steht und schaue mal. Alles klar, vielen Dank! Dann schicke ich das so ab

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        #4
        Zitat von CoolRabi Beitrag anzeigen
        Das weiß ich nicht. Ich habe es einfach exakt so angegeben wie es aus dem Lohnsteuerbescheid steht und schaue mal.
        Und wo? Der Beitrag zur Zusatzversorgung des öD zählt nur noch in den Altfällen des EStG in der Fassung vor 2005 als Sonderausgaben (mit Ausnahmen bei der VBL-Ost, wo §3 Nr. 63 EStG angewendet wird) und kommt nur dann in Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand, wenn die erste Beitragszahlung vor 2005 erfolgte. Das halte ich doch für ziemlich unwahrscheinlich bei jemand, der erstmalig eine Steuererklärung abgibt. Allerdings ist man mit E13 mit den Beiträgen zu KV und PV schon so weit über der Höchstgrenze für übrige Vorsorgeaufwendungen, dass die Eintragung sich, wie anderweitig erwähnt, nicht steuerlich auswirken würde.

        PS: Es gibt keinen Lohnsteuerbescheid, sondern nur eine Lohnsteuerbescheinigung.

        PPS: Ich würde mal gucken, was aus der Nebenkostenabrechnung steuerlich begünstigt ist, falls noch nicht geschehen.

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