Besitze eine TG ohne Flächenangabe, muss ich die Fläche schätzen?
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Tiefgarage ohne Flächenangabe
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Besitze eine TG ohne Flächenangabe, muss ich die Fläche schätzen?
Danke, gilt das auch für ein Flurstück ohne Flächenangabe?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Eigentlich muss man in Bayern erst mal die Gesamtfläche des Grundstücks und seinen Anteil daran angeben, z.B. 1.200qm und 44,05/1000 oder so (steht in der Teilungserklärung, im Notarvertrag oder in der Verwalterabrechnung).
Und dann noch Wohn- oder (bei einer Garage wohl eher) Nutzfläche. Die steht eigentlich auch im Notarvertrag, aber die kann man ja auch ganz einfach ausmessen - wird bei einem Pkw-Stellplatz wohl so ca. 15-20qm betragen.
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... aber die kann man ja auch ganz einfach ausmessen - wird bei einem Pkw-Stellplatz wohl so ca. 15-20qm betragen.
Bei Wohnnutzung bleiben nämlich 50 m² anrechnungsfrei.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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