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Tiefgarage ohne Flächenangabe

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    Tiefgarage ohne Flächenangabe

    Besitze eine TG ohne Flächenangabe, muss ich die Fläche schätzen?

    #2
    Du darfst auch messen :-)
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Danke, gilt das auch für ein Flurstück ohne Flächenangabe?

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        #4
        Besitze eine TG ohne Flächenangabe, muss ich die Fläche schätzen?
        In welchem Bundesland wird denn nach der Fläche eines TG-Stellplatzes konkret gefragt ?

        Danke, gilt das auch für ein Flurstück ohne Flächenangabe?
        Jedes Flurstück hat eine definierte Fläche.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke für den Hinweis: BAYERN, im Notarvertrag wird nur die Gesamtfläche zweier Grundstücke ausgewiesen, muss ich trotzdem die einzelnenn Flächen eruieren und angeben oder reicht die Gesamtfläche

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            #6
            Eigentlich muss man in Bayern erst mal die Gesamtfläche des Grundstücks und seinen Anteil daran angeben, z.B. 1.200qm und 44,05/1000 oder so (steht in der Teilungserklärung, im Notarvertrag oder in der Verwalterabrechnung).

            Und dann noch Wohn- oder (bei einer Garage wohl eher) Nutzfläche. Die steht eigentlich auch im Notarvertrag, aber die kann man ja auch ganz einfach ausmessen - wird bei einem Pkw-Stellplatz wohl so ca. 15-20qm betragen.

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              #7
              ... aber die kann man ja auch ganz einfach ausmessen - wird bei einem Pkw-Stellplatz wohl so ca. 15-20qm betragen.
              Was in Bayern konkret bedeutet, dass der TG-Stellplatz mit 0 anzugeben ist, falls er zu einer Wohnnutzung gehört,

              Bei Wohnnutzung bleiben nämlich 50 m² anrechnungsfrei.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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