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Grundsteuer NRW

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    Grundsteuer NRW

    Guten Morgen,

    ich bin neu hier und habe naturgemäß noch nicht alle Beiträge lesen können ......

    Frage 1:
    Ausgangssituation: der Bodenwert meines Grundstücks (insgesamt ca. 600 m², 1 Flurstück) setzt sich gemäß der Anwendung "Grundsteuer Geodaten" aus 4 verschiedenen Werten zusammen:
    1. ca. 75 % der Fläche ist als Wohnbebauung mit einem Wert von 130€/m² und
    2. ca. 25 % der Fläche ist als Landwirtschaftsfläche mit einem Wert von 15 €/m². Darüber hinaus gibt "Grundsteuer Geodaten" noch weitere
    3. ca. 25 % der Fläche als Forstwirtschaftsfläche mit einem Wert von 8,50 €/m² an und noch einmal
    4. ca. 25 % der Fläche als Bauerwartungsland mit einem Wert von 80 €/m² an.

    Die Frage ist, ob ich den Bodenwert des Grundstücks entsprechend der jeweiligen Anteile errechnen muss, als z.B.
    450 m² zu 130 €/m² zzgl 150 m² zu 15 €/m², mithin 600 m² zu 101,25 €/m², wobei ich hoffe, richtig gerechnet zu haben

    Frage 2:
    Ausgangssituation:
    Der Eigentümer eine Immoblie verstarb in 2021.
    2 seiner 4 Erben möchten die Immobilie gemeinsam erwerben, was voraussichtlich im August 2022 notariell beurkundet werden wird.
    Wer muss die Erklärung zur Grundsteuer ausfüllen? Die künftigen neuen Eigentümer oder die Eigentümer zum Wertermittlungsstichtag 01.01.2022

    Herzlichen Dank für weiterführende Antworten

    #2
    Da Stichtag der 01.01.2022 ist, muss einer der vier Erben die Erklärung für die Erbengemeinschaft einreichen.

    Zu diesen aus meiner Sicht nicht verständlichen unterschiedlichen Bodenrichtwerten kann ich nichts sagen. Warum soll man sich

    für 25% der Fläche einen anderen Bodenrichtwert heraussuchen dürfen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo, ich komme aus Wuppertal und habe ein ähnliches Problem wie kallizwo unter Frage 1 formuliert. Ich besitze 2 Flurstücke, denen jeweils 5 bzw. 4 verschiedene Bodenrichtwerte zugewiesen wurden. Folgende Daten kann ich aus dem www.grundsteuer-geodaten.nrw.de auslesen:

      Flurstück 1:
      Bodenrichtwert 280 (baureifes Land): 67%
      Bodenrichtwert 2,5 (Landwirtschaft): 33%
      Bodenrichtwert 0,5 (Forstwirtschaft): 33%
      Bodenrichtwert 160 (Außenbereich): 33%
      Bodenrichtwert 30 (Gewerbe/Industrie/Sondergebiete): 33%

      Flurstück 2:
      Bodenrichtwert 2,5 (Landwirtschaft): 100%
      Bodenrichtwert 0,5 (Forstwirtschaft): 100%
      Bodenrichtwert 160 (Außenbereich): 100%
      Bodenrichtwert 30 (Gewerbe/Industrie/Sondergebiete): 100%

      Der "Witz" bei der Sache ist ja, dass bei mir auf Flurstück 1 ein Haus steht. Da ist ja logisch, das der Bodenrichtwert 280 für 67% der Fläche zum tragen kommt. Aber was ist bei den übrigen 33% der Fläche? Suche ich mir da was aus? Denn alle 3 Bodenrichtwerte sind ja mit 33% angegeben.

      Noch irrsinniger bei meinem Flurstück 2. Da habe ich dann die freie Auswahl, wie ich das Gebiet prozentual einteile?

      Ich kapier das nicht.

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        #4
        Ich kapier das nicht.
        Ich auch nicht: https://forum.elster.de/anwenderforu...schl%C3%BCssig
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie24,

          vielen Dank für die raschen Antworten.
          Zu Deiner Antwort zu Frage 2:
          Schlüssig ist das nicht unbedingt, denn es geht ja eigentlich um die Erhebung des Grundstückswerts zum Stichtag 01.01.2022. Insofern hat dieser Grundstückswert eher weniger damit zu tun, wer zu diesem Stichtag Eigentümer war? Lösen wir uns gedanklich einmal von der Erbengemeinschaft und wenden uns der Frage zu, was passiert, wenn der Veräußerer sein Objekt im April 2022 verkauft hätte. Er war also zum Stichtag noch Eigentümer. Welches Interesse sollte er nun daran haben, für den Erwerber eine "zutreffende" Erklärung mit z.B. der korrekt ermittelten Wohnfläche abzugeben?
          Zu Deiner Antwort zu Frage 1:
          nun, ganz einfach: wenn mir jemand sagt, dass 25% der Fläche meines Grundstücks einen deutlich geringeren Wert haben als die übrigen 75%, dann verwende ich für meine Steuererklärung gerne den anteiligen geringeren Wert, zumal sich dies eher positiv auf meine künftige Grundsteuerbelastung auswirken sollte.

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            #6
            was passiert, wenn der Veräußerer sein Objekt im April 2022 verkauft hätte. Er war also zum Stichtag noch Eigentümer. Welches Interesse sollte er nun daran haben, für den Erwerber eine "zutreffende" Erklärung mit z.B. der korrekt ermittelten Wohnfläche abzugeben?
            Das gehört zu den nachwirkenden Pflichten des bisherigen Eigentümers. Ich habe exakt so einen Fall. Die einer Erbengemeinschaft gehörende

            Immobilie habe ich am 10. März 2022 verkauft. Die Grundsteuererklärung wird von mir für die 7 Erben erstellt, die alle Angehörige nach § 15 AO sind.

            Ich bin für die korrekte Erstellung der Erklärung verantwortlich. Weil ich das schon länger weiß, habe ich bereits im Dezember 2021 die vorhandenen

            Wohnflächenberechnungen kopiert. Ich habe die Werte ja auch für die Bedarfswertermittlung für Zwecke der Erbschaftsteuer gebraucht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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