Guten Morgen,
ich bin neu hier und habe naturgemäß noch nicht alle Beiträge lesen können ......
Frage 1:
Ausgangssituation: der Bodenwert meines Grundstücks (insgesamt ca. 600 m², 1 Flurstück) setzt sich gemäß der Anwendung "Grundsteuer Geodaten" aus 4 verschiedenen Werten zusammen:
1. ca. 75 % der Fläche ist als Wohnbebauung mit einem Wert von 130€/m² und
2. ca. 25 % der Fläche ist als Landwirtschaftsfläche mit einem Wert von 15 €/m². Darüber hinaus gibt "Grundsteuer Geodaten" noch weitere
3. ca. 25 % der Fläche als Forstwirtschaftsfläche mit einem Wert von 8,50 €/m² an und noch einmal
4. ca. 25 % der Fläche als Bauerwartungsland mit einem Wert von 80 €/m² an.
Die Frage ist, ob ich den Bodenwert des Grundstücks entsprechend der jeweiligen Anteile errechnen muss, als z.B.
450 m² zu 130 €/m² zzgl 150 m² zu 15 €/m², mithin 600 m² zu 101,25 €/m², wobei ich hoffe, richtig gerechnet zu haben
Frage 2:
Ausgangssituation:
Der Eigentümer eine Immoblie verstarb in 2021.
2 seiner 4 Erben möchten die Immobilie gemeinsam erwerben, was voraussichtlich im August 2022 notariell beurkundet werden wird.
Wer muss die Erklärung zur Grundsteuer ausfüllen? Die künftigen neuen Eigentümer oder die Eigentümer zum Wertermittlungsstichtag 01.01.2022
Herzlichen Dank für weiterführende Antworten
ich bin neu hier und habe naturgemäß noch nicht alle Beiträge lesen können ......
Frage 1:
Ausgangssituation: der Bodenwert meines Grundstücks (insgesamt ca. 600 m², 1 Flurstück) setzt sich gemäß der Anwendung "Grundsteuer Geodaten" aus 4 verschiedenen Werten zusammen:
1. ca. 75 % der Fläche ist als Wohnbebauung mit einem Wert von 130€/m² und
2. ca. 25 % der Fläche ist als Landwirtschaftsfläche mit einem Wert von 15 €/m². Darüber hinaus gibt "Grundsteuer Geodaten" noch weitere
3. ca. 25 % der Fläche als Forstwirtschaftsfläche mit einem Wert von 8,50 €/m² an und noch einmal
4. ca. 25 % der Fläche als Bauerwartungsland mit einem Wert von 80 €/m² an.
Die Frage ist, ob ich den Bodenwert des Grundstücks entsprechend der jeweiligen Anteile errechnen muss, als z.B.
450 m² zu 130 €/m² zzgl 150 m² zu 15 €/m², mithin 600 m² zu 101,25 €/m², wobei ich hoffe, richtig gerechnet zu haben
Frage 2:
Ausgangssituation:
Der Eigentümer eine Immoblie verstarb in 2021.
2 seiner 4 Erben möchten die Immobilie gemeinsam erwerben, was voraussichtlich im August 2022 notariell beurkundet werden wird.
Wer muss die Erklärung zur Grundsteuer ausfüllen? Die künftigen neuen Eigentümer oder die Eigentümer zum Wertermittlungsstichtag 01.01.2022
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