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Prozentuale Aufteilung der Bodenrichtwerte nicht schlüssig?

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    Prozentuale Aufteilung der Bodenrichtwerte nicht schlüssig?

    Hallo, ich komme aus Wuppertal und habe ein ähnliches Problem wie kallizwo unter Frage 1 formuliert. Ich besitze 2 Flurstücke, denen jeweils 5 bzw. 4 verschiedene Bodenrichtwerte zugewiesen wurden. Folgende Daten kann ich aus dem www.grundsteuer-geodaten.nrw.de auslesen:

    Flurstück 1:
    Bodenrichtwert 280 (baureifes Land): 67%
    Bodenrichtwert 2,5 (Landwirtschaft): 33%
    Bodenrichtwert 0,5 (Forstwirtschaft): 33%
    Bodenrichtwert 160 (Außenbereich): 33%
    Bodenrichtwert 30 (Gewerbe/Industrie/Sondergebiete): 33%

    Flurstück 2:
    Bodenrichtwert 2,5 (Landwirtschaft): 100%
    Bodenrichtwert 0,5 (Forstwirtschaft): 100%
    Bodenrichtwert 160 (Außenbereich): 100%
    Bodenrichtwert 30 (Gewerbe/Industrie/Sondergebiete): 100%

    Der "Witz" bei der Sache ist ja, dass bei mir auf Flurstück 1 ein Haus steht. Da ist ja logisch, das der Bodenrichtwert 280 für 67% der Fläche zum tragen kommt. Aber was ist bei den übrigen 33% der Fläche? Suche ich mir da was aus? Denn alle 3 Bodenrichtwerte sind ja mit 33% angegeben.

    Noch irrsinniger bei meinem Flurstück 2. Da habe ich dann die freie Auswahl, wie ich das Gebiet prozentual einteile?

    Ich kapier das nicht.

    #2
    Ich gewinne zunehmend den Eindruck, dass die angebotene Auswahl ohne sachkundige Hilfe der Leute, die das veröffentlicht haben,

    schwer nachvollziehbar ist. Warum ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück wertmäßig überhaupt aufgeteilt wird, verstehe ich nicht.

    Bei Flurstück 2 kann man ja noch sagen: Wenn es Landwirtschaftsflächen sind, wären die 2,50 zutreffend, aber bei Landwirtschaft

    interessiert der Bodenrichtwert eigentlich nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja, es ist ein Irrsinn. Die Aufteilung des bebauten Flurstückes ist wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass sich ein Teil im ausgewiesenen Dorfgebiet befindet, der andere aber nicht. Ich habe keinen Plan....Vielleicht sollte ich tatsächlich den Gutachterausschuß mal anschreiben, wie die sich das gedacht haben....

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        #4
        ... dass sich ein Teil im ausgewiesenen Dorfgebiet befindet, der andere aber nicht.
        Das wird wohl der Grund sein. Dann wäre bei Flurstück 1 m. E. für die 33% der Wert für den Außenbereich zu verwenden.

        Ich habe bisher nur einmal erlebt, dass Flächen eines bebautes Grundstücks unterschiedlich bewertet wurden, aber da war das ausnahmsweise

        schlüssig. Das Grundstück ist über 1.900 m² groß, knapp 30 m breit und über 60 m tief. Im vorderen Teil stehen ein Zweifamilienhaus und Garagen,

        im rückwärtigen Teil eine nicht mehr landwirtschaftlich genutzte Scheune. Da hat der Gutachter für die rückwärtigen Teilflächen einen niedrigeren

        Bodenwert angesetzt und das mit der Übergröße und der unwirtschaftlichen Erschließung begründet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo Charlie24, ja so ähnlich ist das bei mir aus. Flurstück 1 ist ca. 500 qm groß und mit dem Einfamilienhaus bestückt. Es kommt ganz gut hin, dass die 33% außerhalb dieser Dorfgrenze liegen. Was ich jetzt nicht ganz verstehe ist, warum jetzt für diesen Bereich nur der Wert für den Außenbereich zum tragen kommt....was ist denn mit den anderen Werten, die der Gutachterausschuß aufführt? Lasse ich die einfach hinten runterfallen? Dann tue ich mir ja eigentlich keinen gefallen, oder? Denn der Aussenbereich ist ja höher besteuert, als z.B. Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Sonstiges...? Oder habe ich das falsch verstanden Was nehme ich denn aus Deiner Einscheitzung dann bei dem 2. Flurstück? Auch Außenbereich? Flurstück 2 ist ca. 1800 qm groß und darauf befindlich eine alte Stallung...ca. 150 qm groß.

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            #6
            Was ich jetzt nicht ganz verstehe ist, warum jetzt für diesen Bereich nur der Wert für den Außenbereich zum tragen kommt..
            Es ist doch bewertungsrechtlich weder Landwirtschaft noch Forstwirtschaft oder wie würdest du das sehen ?

            Flurstück 2: Findet noch eine landwirtschaftliche Nutzung statt ? Gibt es einen eigenen Einheitswertbescheid dafür ? Zahlst du dafür bisher

            Grundsteuer A oder B ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Flurstück 1...nein, weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich...aber ggf. Bodenrichtwert 30 (Sondergebiete)?, denn der Teil außerhalb der Dorflage ist Landschaftsschutzgebiet. So auch das Flurstück 2, welches unterhalb an Flurstück 1 angrenzt. Ich nutze Flurstück 2 nicht landwirtschaftlich. Es gibt aber eine Stallung darauf, die auch in Verwendung ist. Ich habe bisher für dieses Flurstück kaum Steuern gezahlt. Es hat keine Straßenanbindung ist lediglich von Flurstück 1 zu erreichen.

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                #8
                Ach so, vergessen: Habe für beide Grundstücke bisher Grundsteuer B bezahlt

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                  #9
                  Habe für beide Grundstücke bisher Grundsteuer B bezahlt
                  Gibt es denn 2 Einheitswertbescheide oder nur einen ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Ich habe keinen Einheitswertbescheid für die beiden Flurstücke....jedenfalls nicht bewußt. Wie sieht sowas aus? Oder steht der auf dem jährlichen Grundabghabenbescheid mit drauf?

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                      #11
                      Also ich bekomme jedes Jahr 2 Grundabgabenbescheide, für jedes Flurstück separat. Es gibt zwei verschiedene Steuernummern (Einheitswertnummer). Kann ich den Einheitswert über diese Nummern herausbekommen?

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                        #12
                        Es gibt zwei verschiedene Steuernummern (Einheitswertnummer). Kann ich den Einheitswert über diese Nummern herausbekommen?
                        Den bisherigen Einheitswert nicht, dafür muss man schon den Bescheid selbst heraussuchen. Immerhin steht bei zwei Bescheiden fest,

                        dass es sich um zwei wirtschaftliche Einheiten handelt. Sind bei euch von den Finanzämtern keine Mitteilungen verschickt worden ? Ich habe für

                        jede wirtschaftliche Einheit ein eigenes Schreiben bekommen, auf der das EW-Aktenzeichen stand, unter der ich die Erklärung einreichen muss.

                        Die Gemeinde verwendet beim Einzug der Grundsteuer eigene Kassenzeichen, ein Bescheid der Gemeinde kommt nur, wenn sich etwas ändert.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

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                          #13
                          Der Einheitrswertbescheid kommt üblicherweise zusammen mit dem Grundteuermeßbescheid vom FA im Jahr nach dem Erwerb bzw. der Bebauung.Sieht aus wie andere Bescheide vom FA auch (zumindest wenn er nicht älter als 10-15 Jahre ist).

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                            #14
                            @Charlie24: Also, für das Flurstück 1 habe ich eine Mitteilung bekommen, für das Flurstück 2 nicht. Ich habe daraufhin bei der Hotline unseres Finanzamtes angerufen und gefragt, ob da noch etwas kommt. Dort sagte man mir, da es sich bei Flurstück 2 um unbebautes Gelände handele (was ja nicht ganz stimmt, weil da eine Stallung drauf ist), bekäme ich da nix zugeschickt und müßte mir die daten dann aus dem geoportal auslesen. Das habe ich ja auch gemacht und dabei bin ich auf die oben genannten Werte gestoßen. Die Frau von der Hotline konnte mir auch nicht wirklich weiterhelfen, wie ich denn nun mit diesen unschlüssigen Prozentangaben der jeweiligen Bodenrichtwerte im Elterformular umgehen soll. Nachdem ich dann sagte...na gut, dann kann ich ja bei Flurstück 2 einfach die 100% Forstwirtschaft nehmen, da mich das dann am wenigsten an Stuern kosten würde...da hat sie eigentlich übersetzt gesagt: Tragen Sie einfach irgendwas ein, das wird ja dann nochmal überprüft und mir könne man da keinen Vorwurf machen, bei dwer Datenlage....
                            Geniale Hotline...oder?

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                              #15
                              @Kloebi: Ich habe das Haus....also die beiden Flurstücke....2010 gekauft. Ich habe einen solchen Einheitswertbscheid nie bekommen. Nur die beiden jährlichen Bescheide über die Grundbesitzangaben. Wenn ich mir die anschaue, dann ergibt sich ja die Steuer für das jeweilige Grundstück aus der Multiplikation des Hebesatzes (Wuppertal 620%) und eines Berechnungsfaktors. Dieser Faktor liegt für Flurstück 1 seit Kauf unverändert bei 25,77 und bei Flurstück 2 bei 20,40. In diesem Berechnungsfaktor verbirgt sich sicher irgendwie der zugrunde liegende Einheitswert.....aber wie?

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