Hallo, ich komme aus Wuppertal und habe ein ähnliches Problem wie kallizwo unter Frage 1 formuliert. Ich besitze 2 Flurstücke, denen jeweils 5 bzw. 4 verschiedene Bodenrichtwerte zugewiesen wurden. Folgende Daten kann ich aus dem www.grundsteuer-geodaten.nrw.de auslesen:
Flurstück 1:
Bodenrichtwert 280 (baureifes Land): 67%
Bodenrichtwert 2,5 (Landwirtschaft): 33%
Bodenrichtwert 0,5 (Forstwirtschaft): 33%
Bodenrichtwert 160 (Außenbereich): 33%
Bodenrichtwert 30 (Gewerbe/Industrie/Sondergebiete): 33%
Flurstück 2:
Bodenrichtwert 2,5 (Landwirtschaft): 100%
Bodenrichtwert 0,5 (Forstwirtschaft): 100%
Bodenrichtwert 160 (Außenbereich): 100%
Bodenrichtwert 30 (Gewerbe/Industrie/Sondergebiete): 100%
Der "Witz" bei der Sache ist ja, dass bei mir auf Flurstück 1 ein Haus steht. Da ist ja logisch, das der Bodenrichtwert 280 für 67% der Fläche zum tragen kommt. Aber was ist bei den übrigen 33% der Fläche? Suche ich mir da was aus? Denn alle 3 Bodenrichtwerte sind ja mit 33% angegeben.
Noch irrsinniger bei meinem Flurstück 2. Da habe ich dann die freie Auswahl, wie ich das Gebiet prozentual einteile?
Ich kapier das nicht.
					Flurstück 1:
Bodenrichtwert 280 (baureifes Land): 67%
Bodenrichtwert 2,5 (Landwirtschaft): 33%
Bodenrichtwert 0,5 (Forstwirtschaft): 33%
Bodenrichtwert 160 (Außenbereich): 33%
Bodenrichtwert 30 (Gewerbe/Industrie/Sondergebiete): 33%
Flurstück 2:
Bodenrichtwert 2,5 (Landwirtschaft): 100%
Bodenrichtwert 0,5 (Forstwirtschaft): 100%
Bodenrichtwert 160 (Außenbereich): 100%
Bodenrichtwert 30 (Gewerbe/Industrie/Sondergebiete): 100%
Der "Witz" bei der Sache ist ja, dass bei mir auf Flurstück 1 ein Haus steht. Da ist ja logisch, das der Bodenrichtwert 280 für 67% der Fläche zum tragen kommt. Aber was ist bei den übrigen 33% der Fläche? Suche ich mir da was aus? Denn alle 3 Bodenrichtwerte sind ja mit 33% angegeben.
Noch irrsinniger bei meinem Flurstück 2. Da habe ich dann die freie Auswahl, wie ich das Gebiet prozentual einteile?
Ich kapier das nicht.


 Prozentuale Aufteilung der Bodenrichtwerte nicht schlüssig?
									
									
									Prozentuale Aufteilung der Bodenrichtwerte nicht schlüssig?
								
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