Hallo liebe Forengemeinde,
derzeit fertige ich die Steuererklärung für die "neue Grundsteuer an" (Bundesland Berlin). Wir besitzen eine 4 Zimmer ETW 83m² nach DIN277/nach der Wohnflächenverordnung ca. 78m². In der Teilungserklärung wurden die 83m² angegeben. Leider erhalte ich bei Elster eine Fehlermeldung und habe bei der Eigenrecherche kaum hilfreiche Hinweise dazu finden können.
Fehlermeldung:
"Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens." bei Gemarkung beziehungsweise Flurstück (Hauptvordruck (GW1) / 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens), Zeile 11, zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner
Laut Grundbuchauszug beträgt unser Anteil 835 / 100.000; die Fehlermeldung erscheint bei diesem Wert, ebenfalls auch bei 835,0000 oder bei 0,835 / 1 usw.
Bei Eigentumswohnungen gibt es ja zwei Flächen. Einmal die Grundfläche (Boden) und eben die Wohnfläche aller Einheiten.
Daher wollte ich fragen, wo ich die Gesamtwohnfläche einpflegen soll? Bei Abfrage der Fläche lt. Grundbuchauszug/Flurbereich heißt es 5811m² Grund und Boden. Wo gehört dann die Wohnfläche von 9954,39m² hin? Oder ist dieser Wert zu ignorieren?
Auch befindet sich in der Teilungserklärung nur eine Angabe der Gesamtfläche, wo wir dann bei etwa 83m² landen. Nach der Wohnflächenverordnung wären das etwa 78m² (Balkon = 25%), was ich dann auch so angeben würde. Ggf. müsste das dann auch entsprechend bei Zeile 11 berücksichtigt werden oder bei der Gesamtwohnfläche, da diese den Balkon vrs. zu 100% berechnet (DIN 277).
Ich freue mich über Tipps & Ratschläge dazu. Vorab vielen Dank!
Beste Grüße aus Berlin!
derzeit fertige ich die Steuererklärung für die "neue Grundsteuer an" (Bundesland Berlin). Wir besitzen eine 4 Zimmer ETW 83m² nach DIN277/nach der Wohnflächenverordnung ca. 78m². In der Teilungserklärung wurden die 83m² angegeben. Leider erhalte ich bei Elster eine Fehlermeldung und habe bei der Eigenrecherche kaum hilfreiche Hinweise dazu finden können.
Fehlermeldung:
"Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens." bei Gemarkung beziehungsweise Flurstück (Hauptvordruck (GW1) / 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens), Zeile 11, zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner
Laut Grundbuchauszug beträgt unser Anteil 835 / 100.000; die Fehlermeldung erscheint bei diesem Wert, ebenfalls auch bei 835,0000 oder bei 0,835 / 1 usw.
Bei Eigentumswohnungen gibt es ja zwei Flächen. Einmal die Grundfläche (Boden) und eben die Wohnfläche aller Einheiten.
Daher wollte ich fragen, wo ich die Gesamtwohnfläche einpflegen soll? Bei Abfrage der Fläche lt. Grundbuchauszug/Flurbereich heißt es 5811m² Grund und Boden. Wo gehört dann die Wohnfläche von 9954,39m² hin? Oder ist dieser Wert zu ignorieren?
Auch befindet sich in der Teilungserklärung nur eine Angabe der Gesamtfläche, wo wir dann bei etwa 83m² landen. Nach der Wohnflächenverordnung wären das etwa 78m² (Balkon = 25%), was ich dann auch so angeben würde. Ggf. müsste das dann auch entsprechend bei Zeile 11 berücksichtigt werden oder bei der Gesamtwohnfläche, da diese den Balkon vrs. zu 100% berechnet (DIN 277).
Ich freue mich über Tipps & Ratschläge dazu. Vorab vielen Dank!
Beste Grüße aus Berlin!
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