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ETW in Berlin / Fehler in Zeile 11 Gemarktung/Flurstück GW1 & Fragen zur Wohnfläche
In meinem Fall > das würde soweit dann passen, oder?
Würdet ihr den Hinweis an das Finanzamt geben, dass die Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung erfolgt ist und nicht nach DIN 227, wie es zB in meiner Teilungserklärung erfolgt ist oder wird das schon erkannt?
Das ist ein völlig überflüssiger Hinweis, der nur dazu führen würde, dass die Erklärung zur personellen Bearbeitung ausgesteuert würde.
Man muss sich nicht dafür rechtfertigen, die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung zu berechnen, denn genau das entspricht der Rechtslage.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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