GutenTag, es handelt sich um ein bebautes Grundstück von 554 qm Gesamtfläche. Wir haben einen Anteil 60/100. Was geben wir bei Zähler und Nenner ein?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil
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Welches Bundesland ? Welche Art von Objekt ? Wohnungseigentum oder was ist es sonst ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Jetzt scheitern wir gerade am ersten Formular an der fehlenden Angabe.
Im Feld 19 muss zwingend eine Auswahl erfolgen, normalerweise ist erste Fläche zutreffend.
Bei einem Zweifamilienhaus, das nicht in Wohnungseigentum aufgeteilt ist, ist in den Feldern 17 und 18 jeweils 1 einzutragenFreundliche Grüße
Charlie24
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Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Es ist alles ausgefüllt, bis auf das Feld "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil "Zähler und Nenner". Bei uns ist im Grundbuch die Aufteilung mit unserer Nachbarin folgendermaßen aufgeteilt: Wir 60/100 und sie 40/100. Meine Frage ist, was wir in diese zwei Felder eintragen müssen. Also bei Zähler und Nenner.
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Bei uns ist im Grundbuch die Aufteilung mit unserer Nachbarin folgendermaßen aufgeteilt: Wir 60/100 und sie 40/100. Meine Frage ist, was wir in diese zwei Felder eintragen müssen. Also bei Zähler und Nenner.
Üblich ist, bei Zähler und Nenner auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu kürzen, so dass ihr als Zähler 3 und als Nenner 5 angeben könntFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Das hat nicht geklappt und das ist der Hinweis:
Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens.
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332 m² müssen in Zeile 4 der Anlage Grundstück eingetragen werden und Zeile 11 (Feld 19) im HV muss auf erste Fläche geschlüsselt sein.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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