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Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil

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    Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil

    GutenTag, es handelt sich um ein bebautes Grundstück von 554 qm Gesamtfläche. Wir haben einen Anteil 60/100. Was geben wir bei Zähler und Nenner ein?

    #2
    Welches Bundesland ? Welche Art von Objekt ? Wohnungseigentum oder was ist es sonst ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Welches Bundesland, welche Grundstücksart? Wurde die Anlage Grundstück schon beigefügt?

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        #4
        Wir müssen diese Angaben für die Feststellung zur Grundsteuer angeben. Bundesland Bremen, Zweifamilienhaus. Ja, die Anlage Grundstück füllen wir auch aus. Jetzt scheitern wir gerade am ersten Formular an der fehlenden Angabe.

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          #5
          Jetzt scheitern wir gerade am ersten Formular an der fehlenden Angabe.
          Im Hauptvordruck müssen auf Seite 3 in den Zeilen 9 bis 11 folgende Felder ausgefüllt werden: 11, 14, 16, 17 und 18

          Im Feld 19 muss zwingend eine Auswahl erfolgen, normalerweise ist erste Fläche zutreffend.

          Bei einem Zweifamilienhaus, das nicht in Wohnungseigentum aufgeteilt ist, ist in den Feldern 17 und 18 jeweils 1 einzutragen
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Es ist alles ausgefüllt, bis auf das Feld "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil "Zähler und Nenner". Bei uns ist im Grundbuch die Aufteilung mit unserer Nachbarin folgendermaßen aufgeteilt: Wir 60/100 und sie 40/100. Meine Frage ist, was wir in diese zwei Felder eintragen müssen. Also bei Zähler und Nenner.

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              #7
              Bei uns ist im Grundbuch die Aufteilung mit unserer Nachbarin folgendermaßen aufgeteilt: Wir 60/100 und sie 40/100. Meine Frage ist, was wir in diese zwei Felder eintragen müssen. Also bei Zähler und Nenner.
              Dann handelt es sich nicht um ein Zweifamilienhaus, sondern um Wohnungseigentum. In das Feld 17 könnt ihr 6 eintragen, in das Feld 18 dann 10.

              Üblich ist, bei Zähler und Nenner auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu kürzen, so dass ihr als Zähler 3 und als Nenner 5 angeben könnt
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Okay, danke. Das werde ich versuchen.

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                  #9
                  Das hat nicht geklappt und das ist der Hinweis:
                  Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens.

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                    #10
                    332 m² müssen in Zeile 4 der Anlage Grundstück eingetragen werden und Zeile 11 (Feld 19) im HV muss auf erste Fläche geschlüsselt sein.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Ja, sorry. Habe es auch gerade entdeckt. Danke für deine Hilfe.

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