Nochmals zum "Zeile 11 Problem"; Ich komme ohne eine Eintragung im Vordruck offensichtlich nicht weiter. Gerne würde ich dies im Papiervordruck offen lassen, wir sind aber in der digitalen Welt...
Muss ich in Zeile 11 nun zur wirtschaftlichen Einheit 1/1 oder 1/2 bei gemeinschftlichem Eingentum der Ehegatten an einem EFH (ein Grundstüch ein Haus) eintragen.
hier: Grundsteuer nach Bundesmodell MV usw.
Auf Grundsteuer Digital finde ich folgende Aussage: (https://hilfe.grundsteuer-digital.de...render-anteil/)
Anhand der Eigentumsverhältnisse können Finanzamt und Gemeinde erkennen, ob das Grundstück im Alleineigentum steht oder ob mehrere Personen (natürlich oder juristisch) Eigentum an dem Grundstück haben. Das ist wichtig zu wissen, denn grundsätzlich ist der Eigentümer auch der Schuldner der Grundsteuer.
Bei gemeinschaftlichem Eigentum von Ehegatten an einem Grundstück sind die Eheleute getrennt als Eigentümer einzutragen." Dies bedeutet dann doch wohl, dass ich 1/2 in Zeile 11 eintragen muss. Ich habe aber auch Beispiel im Netz gefunden, die von 1/1 bei gemeinschaftlichem Eigentum ausgehen. Was ist richtig.
Ich möchte natürlich korrekt zum Ausdruck bringen, dass es zwei Eigentümer gibt, die auch Schuldner der Grundsteuer sind.
Muss ich in Zeile 11 nun zur wirtschaftlichen Einheit 1/1 oder 1/2 bei gemeinschftlichem Eingentum der Ehegatten an einem EFH (ein Grundstüch ein Haus) eintragen.
hier: Grundsteuer nach Bundesmodell MV usw.
Auf Grundsteuer Digital finde ich folgende Aussage: (https://hilfe.grundsteuer-digital.de...render-anteil/)
Anhand der Eigentumsverhältnisse können Finanzamt und Gemeinde erkennen, ob das Grundstück im Alleineigentum steht oder ob mehrere Personen (natürlich oder juristisch) Eigentum an dem Grundstück haben. Das ist wichtig zu wissen, denn grundsätzlich ist der Eigentümer auch der Schuldner der Grundsteuer.
Bei gemeinschaftlichem Eigentum von Ehegatten an einem Grundstück sind die Eheleute getrennt als Eigentümer einzutragen." Dies bedeutet dann doch wohl, dass ich 1/2 in Zeile 11 eintragen muss. Ich habe aber auch Beispiel im Netz gefunden, die von 1/1 bei gemeinschaftlichem Eigentum ausgehen. Was ist richtig.
Ich möchte natürlich korrekt zum Ausdruck bringen, dass es zwei Eigentümer gibt, die auch Schuldner der Grundsteuer sind.
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