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Grundsteuer: zur Wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil bei Ehegatten

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    Grundsteuer: zur Wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil bei Ehegatten

    Nochmals zum "Zeile 11 Problem"; Ich komme ohne eine Eintragung im Vordruck offensichtlich nicht weiter. Gerne würde ich dies im Papiervordruck offen lassen, wir sind aber in der digitalen Welt...

    Muss ich in Zeile 11 nun zur wirtschaftlichen Einheit 1/1 oder 1/2 bei gemeinschftlichem Eingentum der Ehegatten an einem EFH (ein Grundstüch ein Haus) eintragen.
    hier: Grundsteuer nach Bundesmodell MV usw.

    Auf Grundsteuer Digital finde ich folgende Aussage: (https://hilfe.grundsteuer-digital.de...render-anteil/)
    Anhand der Eigentumsverhältnisse können Finanzamt und Gemeinde erkennen, ob das Grundstück im Alleineigentum steht oder ob mehrere Personen (natürlich oder juristisch) Eigentum an dem Grundstück haben. Das ist wichtig zu wissen, denn grundsätzlich ist der Eigentümer auch der Schuldner der Grundsteuer.
    Bei gemeinschaftlichem Eigentum von Ehegatten an einem Grundstück sind die Eheleute getrennt als Eigentümer einzutragen." Dies bedeutet dann doch wohl, dass ich 1/2 in Zeile 11 eintragen muss. Ich habe aber auch Beispiel im Netz gefunden, die von 1/1 bei gemeinschaftlichem Eigentum ausgehen. Was ist richtig.
    Ich möchte natürlich korrekt zum Ausdruck bringen, dass es zwei Eigentümer gibt, die auch Schuldner der Grundsteuer sind.

    #2
    Muss ich in Zeile 11 nun zur wirtschaftlichen Einheit 1/1 oder 1/2 bei gemeinschftlichem Eingentum der Ehegatten an einem EFH (ein Grundstüch ein Haus) eintragen.
    Nach den persönlichen Eigentumsverhältnissen wird in Zeile 11 GW1 nicht gefragt, die Angabe 1 und 2 ist bei Ehegatten in Zeile 51 GW1 zu machen.

    Die Werte für Zeile 11 GW1 sind objektabhängig. Bei einem Einfamilienhaus wäre 1 und 1 richtig, bei Wohnungseigentum ist der Miteigentumsanteil an den

    Flurstücken der gesamten Anlage zu erklären, das können 357/10000 oder sonst etwas sein, 1 und 1 sind es sicher nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort und die (ehrenamtliche?) Problemlösung bei so unendlich vielen Fragen. Ich lese Sie viel. :-)
      Zuletzt geändert von Micha5436n; 28.07.2022, 11:49.

      Kommentar


        #4
        ... und die (ehrenamtliche?) Problemlösung
        Diese Annahme ist zwar richtig, es gibt aber dafür noch nicht einmal die Ehrenamtspauschale.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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