Welche Grundstücksart bei "Freizeit- und Erholungsland"?

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  • Sachse-66
    Neuer Benutzer
    • 28.07.2022
    • 1

    #1

    Welche Grundstücksart bei "Freizeit- und Erholungsland"?

    Hallo Forum,
    ich bin bei Eingabe der Grundsteuer-Angaben (Sachsen) nicht über einen Punkt hinaus gekommen: Im Grundbuch steht "Freizeit- und Erholungsfläche", d.h. kein Wohnrecht, aber z.B. Bungalow. Im Elster-Formular "ART DER WIRTSCHAFTLICHEN EINHEIT" sind als Auswahl - keine Angabe, - unbebautes Grundstück, - bebautes Grundstück oder - Betrieb der Land- und Forstwirtschaft vorgegeben. Ich weiß nicht, was ich auswählen soll. Die Hilfe bietet leider auch keine klare Antwort. Vielleicht kann jemand helfen. Danke.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Wie wird das Grundstück denn genutzt? Gibt es Gebäude drauf? Wird eine Landwirtschaft betrieben?

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45928

      #3
      d.h. kein Wohnrecht, aber z.B. Bungalow
      Bitte hier nachlesen: https://forum.elster.de/anwenderforu...ht-wohin-damit
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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