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Grundsteuer Formular „ Zähler/Nenner“

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    Grundsteuer Formular „ Zähler/Nenner“

    Hallo, wir ( 2 Personen verheiratet) sind 2007 in unsere neu gebaute Doppelhaushälfte in NRW eingezogen.
    Auf dem gesamten Grundstück stehen zwei Doppelhaushälften , die im Grundbuch als Eigentumswohnungen angegeben sind.
    Wir müssen also jetzt die Einträge für unsere Doppelhaushälfte bzw. Grundstück machen.
    1. Frage: Ich nehme an das beide Ehepartner eingetragen werden müssen?
    2. Frage: Was muss in das Feld Zähler/Nenner?
    3. Frage: Als welche Grundstücksart muss ich die Eintragungen machen?
    Zuletzt geändert von bernds; 29.07.2022, 11:59.

    #2
    1. Frage: Ich nehme an das beide Ehepartner eingetragen werden müssen?
    Wenn ihr das Wohnungseigentum gemeinsam erworben habt, ja

    ]2. Frage: Was muss in das Feld Zähler/Nenner?
    Das Feld gibt es öfter. Ohne Angabe des Bundeslands ist keine präzise Antwort möglich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zu 1.) Das kommt darauf an, wer Eigentümer ist, also A oder B oder A und B.
      Zu 2.) Welches Feld konkret ? Da gibt es mehrere.
      Zu 3.) Wohnungseigentum
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Feld 51 bei Anteil am Grundstück

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          #5
          Feld 51 bei Anteil am Grundstück
          Wenn ihr als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen seid, sind bei jedem als Zähler 1 und als Nenner 2 einzutragen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            In unserem Grundbuch stehen wir beide jeweils als Eigentümer unserer Doppelhaushälfte

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              #7
              In Zeile 10 ist noch eine Abfrage für Flurstück : Zähler,Nenner

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                #8
                schaut mal, ob damit eure Fragen geklärt werden können: https://forum.elster.de/anwenderforu...4nder-sowie-bw

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                  #9
                  In Zeile 10 ist noch eine Abfrage für Flurstück : Zähler,Nenner
                  Nicht jede Flurstücksnummer hat einen Nenner.

                  In Zeile 11 wird ebenfalls nach Zähler und Nenner gefragt, das ist bei einer Doppelhaushälfte, die Wohnungseigentum ist, in der Regel 1 und 2
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Ich hänge hier fest, irgendwas soll da mit der Summe in Anlage Grundstück nicht stimmen.
                    Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
                    Diese Galerie hat 2 Bilder

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                      #11
                      Wenn die Gesamtfläche des Flurstücks wirklich nur 310 m² ist, dann wären in Zeile 4 der Anlage Grundstück 155 m² anzugeben.

                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Also unser Grundstück ist 310m² und das gesamte Grundstück auf dem beide Doppelhaushälften stehen ist 1155m²

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                          #13
                          Also, du erklärst, das Grundstück hat insgesamt 1155qm, davon gehört euch die Hälfte und das wären 310qm. Das würde ich auch nicht glauben, wenn ich Elster hieße.

                          Rein logisch muss Gesamtfläche mal Zähler eures Anteils durch Nenner eures Anteils abgerundet eure Fläche ergeben. Dass da bei euch entweder der Anteil oder eure Fläche nicht stimmt, ist offensichtlich.

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                            #14
                            Also unser Grundstück ist 310m² und das gesamte Grundstück auf dem beide Doppelhaushälften stehen ist 1155m²
                            1155 hast du als Flurstücksnummer eingetragen und nicht bei der Fläche. Was stimmt jetzt wirklich ?
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Stimmt habe ich korrigiert aber der Fehler ist immer noch da.
                              Irgendwas muss mit der Fläche nicht stimmen.
                              Die 1155m² ist die gesamte Fläche auf der zwei Doppelhaushälften stehen.Die 310m² ist die Größe von unserem Grundstück
                              Was muss denn in Zeile 11 „ zur wirtschaftlicher Einheit gehörender Anteil : Zähler , Nenner?

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