Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Was muss denn in Zeile 11 „ zur wirtschaftlicher Einheit gehörender Anteil : Zähler , Nenner?
Das steht im Notarvertrag und im Grundbuch, da musst du dort nachsehen. Die meisten Doppelhausgrundstücke werden
bei Wohneigentum hälftig aufgeteilt, es muss aber nicht so sein.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Also Zähler 1 Nenner 2 steht im Grundbuch aber mit der Fläche stimmt wohl etwas nicht
Aktueller Fehler
Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens.
Also Zähler 1 Nenner 2 steht im Grundbuch aber mit der Fläche stimmt wohl etwas nicht
Wenn euer hälftiger Anteil definitiv 310 m² sind, dann hätte das Flurstück eine Fläche von 620 m². Die Größe des Flurstücks
steht doch auch im Grundbuch bzw. im Notarvertrag.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Auf dem gesamten Grundstück von 1155m²,stehen zwei Doppelhaushälften.Die 310m² ist nur die Größe von unserer Hälfte vom Doppelhaus, es gibt also insgesamt 4 Eigentümer.
Auf dem gesamten Grundstück von 1155m²,stehen zwei Doppelhaushälften.Die 310m² ist nur die Größe von unserer Hälfte vom Doppelhaus, es gibt also insgesamt 4 Eigentümer.
OK, jetzt gehört euch also nur noch die Hälfte der Hälfte. Aber auch 1155 * 1 / 4 = 310 passt nicht. Aber was euer Miteigentumsanteil ist, müsst ihr selbst wissen.
Die 310m² ist nur die Größe von unserer Hälfte vom Doppelhaus, es gibt also insgesamt 4 Eigentümer.
Dann wäre der Anteil an der wirtschaftlichen Einheit doch nicht 1/2 sondern deutlich weniger. Das muss doch im Notarvertrag stehen
Außerdem sind es dann 2 Doppelhäuser und 4 Doppelhaushälften !
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Im Grundbuch steht 25/100 aber jeder Eigentümer hat unterschiedliche Grundstücksgrößen.
Das entspricht 1 und 4 für Zeile 11 und genau damit ist eure Doppelhaushälfte rechtlich am Flurstück beteiligt.
Wenn die 1155 m² Flurstücksfläche stimmen, dann sind das abgerundet 288 m² für die Anlage Grundstück.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Genau, wir haben aber 310m² kann ich dann trotzdem 1 und 4 eintragen , obwohl es eine andere Größe ergibt?
Du darfst die 310 m² nicht eintragen, auch wenn das die tatsächliche Größe eures Anteils sein sollte, so einfach ist das.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Ok, dann muss ich da wo jetzt 310m² eingetragen sind, 288m² eintragen?
Genauso ist das ! Und in Zeile 11 muss bei Zähler und Nenner entweder 1 und 4 stehen oder 25 und 100.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar