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Grundsteuer Formular „ Zähler/Nenner“

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    #16
    Was muss denn in Zeile 11 „ zur wirtschaftlicher Einheit gehörender Anteil : Zähler , Nenner?
    Das steht im Notarvertrag und im Grundbuch, da musst du dort nachsehen. Die meisten Doppelhausgrundstücke werden

    bei Wohneigentum hälftig aufgeteilt, es muss aber nicht so sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Also Zähler 1 Nenner 2 steht im Grundbuch aber mit der Fläche stimmt wohl etwas nicht


      Aktueller Fehler
      • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens.

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        #18
        Also Zähler 1 Nenner 2 steht im Grundbuch aber mit der Fläche stimmt wohl etwas nicht
        Wenn euer hälftiger Anteil definitiv 310 m² sind, dann hätte das Flurstück eine Fläche von 620 m². Die Größe des Flurstücks

        steht doch auch im Grundbuch bzw. im Notarvertrag.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #19
          Auf dem gesamten Grundstück von 1155m²,stehen zwei Doppelhaushälften.Die 310m² ist nur die Größe von unserer Hälfte vom Doppelhaus, es gibt also insgesamt 4 Eigentümer.

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            #20
            Zitat von bernds Beitrag anzeigen
            Auf dem gesamten Grundstück von 1155m²,stehen zwei Doppelhaushälften.Die 310m² ist nur die Größe von unserer Hälfte vom Doppelhaus, es gibt also insgesamt 4 Eigentümer.
            OK, jetzt gehört euch also nur noch die Hälfte der Hälfte. Aber auch 1155 * 1 / 4 = 310 passt nicht. Aber was euer Miteigentumsanteil ist, müsst ihr selbst wissen.

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              #21
              Die 310m² ist nur die Größe von unserer Hälfte vom Doppelhaus, es gibt also insgesamt 4 Eigentümer.
              Dann wäre der Anteil an der wirtschaftlichen Einheit doch nicht 1/2 sondern deutlich weniger. Das muss doch im Notarvertrag stehen

              Außerdem sind es dann 2 Doppelhäuser und 4 Doppelhaushälften !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #22
                Im Grundbuch steht 25/100 aber jeder Eigentümer hat unterschiedliche Grundstücksgrößen.

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                  #23
                  Im Grundbuch steht 25/100 aber jeder Eigentümer hat unterschiedliche Grundstücksgrößen.
                  Das entspricht 1 und 4 für Zeile 11 und genau damit ist eure Doppelhaushälfte rechtlich am Flurstück beteiligt.

                  Wenn die 1155 m² Flurstücksfläche stimmen, dann sind das abgerundet 288 m² für die Anlage Grundstück.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #24
                    Genau, wir haben aber 310m² kann ich dann trotzdem 1 und 4 eintragen , obwohl es eine andere Größe ergibt?

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                      #25
                      Genau, wir haben aber 310m² kann ich dann trotzdem 1 und 4 eintragen , obwohl es eine andere Größe ergibt?
                      Du darfst die 310 m² nicht eintragen, auch wenn das die tatsächliche Größe eures Anteils sein sollte, so einfach ist das.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #26
                        Ok, dann muss ich da wo jetzt 310m² eingetragen sind, 288m² eintragen?

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                          #27
                          Ok, dann muss ich da wo jetzt 310m² eingetragen sind, 288m² eintragen?
                          Genauso ist das ! Und in Zeile 11 muss bei Zähler und Nenner entweder 1 und 4 stehen oder 25 und 100.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #28
                            Vielen Dank, erfolgreich versendet

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