Hallo zusammen,
folgendes Problem bei der Grundsteuererklärung für Niedersachsen:
Vorhanden sind mehrere Flurstücke zugehörig zu einem Aktenzeichen. Einige davon sind laut Informationsblatt vorgesehen für landwirtschaftliche Nutzung, andere sind Geringstland und beim Rest ist die Nutzung leer.
Sind nun alle diese Flurstücke in der Anlage Land- und Forstwirtschaft aufzulisten oder nur die, bei denen eine Nutzung eingetragen ist. Ist für den Rest dann eine separate Erklärung abzugeben (mit dem gleichen Aktenzeichen)? Denn man muss sich im Hauptvordruck bei Art der wirtschaftlichen Einheit ja entscheiden, worum es in der ganzen Erklärung geht.
Außerdem: Im Hauptvordruck kann bei Lage des Grundstücks nur ein Flurstück angegeben werden (keine Hausnummer vorhanden). Soll ich mir da eines aussuchen?
Danke für jede Hilfe!
Stefan
folgendes Problem bei der Grundsteuererklärung für Niedersachsen:
Vorhanden sind mehrere Flurstücke zugehörig zu einem Aktenzeichen. Einige davon sind laut Informationsblatt vorgesehen für landwirtschaftliche Nutzung, andere sind Geringstland und beim Rest ist die Nutzung leer.
Sind nun alle diese Flurstücke in der Anlage Land- und Forstwirtschaft aufzulisten oder nur die, bei denen eine Nutzung eingetragen ist. Ist für den Rest dann eine separate Erklärung abzugeben (mit dem gleichen Aktenzeichen)? Denn man muss sich im Hauptvordruck bei Art der wirtschaftlichen Einheit ja entscheiden, worum es in der ganzen Erklärung geht.
Außerdem: Im Hauptvordruck kann bei Lage des Grundstücks nur ein Flurstück angegeben werden (keine Hausnummer vorhanden). Soll ich mir da eines aussuchen?
Danke für jede Hilfe!
Stefan
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