Grundsteuer Rheinland-Pfalz: unbebaute Fläche in einem rechtskräftigen Bebauungsplan (BPL)
Hallo zusammen,
ich habe in RLP eine Wiese. Sie liegt in einem rechtskräftigen BPL. Für diese eine Wiese muss ich die Grundsteuererklärung machen. Ich habe neben GW1 auch GW2 ausgefüllt. In GW1 angegeben: Hauptfeststellung und unbebautes Grundstück. Als Lage habe ich die katastermäßige Lagebezeichnung (auch in der vom Finanzamt erhaltenen Ausfüllhilfe enthalten), PLZ und Ort, natürlich ohne Hausnummer angegeben (screenshot1). Auf der nächsten Seite zeigt er mir Gemarkung, Flur und Fläche des Grundvermögens an.
Dann habe ich in GW2 angegeben: unbebautes Grundstück. Unter "4-Angaben zum Grund und Boden" habe ich die Fläche und den Bodenrichtwert eingegeben. Als Entwicklungszustand habe ich "Bauerwartungsland" eingegeben. Weitere Angaben in GW2 erfolgten nicht.
Aber nach der Prüfung wird noch ein Fehler aufgeführt (siehe screenshot 2), verweist auf die Angaben zu Gemarkung und Flustück des Grundvermögens und bittet um Korrektur. Aber was soll ich hier korrigieren?
Hallo zusammen,
ich habe in RLP eine Wiese. Sie liegt in einem rechtskräftigen BPL. Für diese eine Wiese muss ich die Grundsteuererklärung machen. Ich habe neben GW1 auch GW2 ausgefüllt. In GW1 angegeben: Hauptfeststellung und unbebautes Grundstück. Als Lage habe ich die katastermäßige Lagebezeichnung (auch in der vom Finanzamt erhaltenen Ausfüllhilfe enthalten), PLZ und Ort, natürlich ohne Hausnummer angegeben (screenshot1). Auf der nächsten Seite zeigt er mir Gemarkung, Flur und Fläche des Grundvermögens an.
Dann habe ich in GW2 angegeben: unbebautes Grundstück. Unter "4-Angaben zum Grund und Boden" habe ich die Fläche und den Bodenrichtwert eingegeben. Als Entwicklungszustand habe ich "Bauerwartungsland" eingegeben. Weitere Angaben in GW2 erfolgten nicht.
Aber nach der Prüfung wird noch ein Fehler aufgeführt (siehe screenshot 2), verweist auf die Angaben zu Gemarkung und Flustück des Grundvermögens und bittet um Korrektur. Aber was soll ich hier korrigieren?
Kommentar