Hallo,
Es geht um eine Eigentumswohnung und eine Garage. Muss die Garage auch aufgeführt werden? Oder nur die Wohneinheit? Oder reicht dies später wenn auch andere Grundstücke (z.B. Streuobstwiese) erfasst werfen müssen.
Wenn ja, als 2. Fläche (2.Schlüsselwert). Die Garage läuft unter Sondereigentum.
Danke.
Es geht um eine Eigentumswohnung und eine Garage. Muss die Garage auch aufgeführt werden? Oder nur die Wohneinheit? Oder reicht dies später wenn auch andere Grundstücke (z.B. Streuobstwiese) erfasst werfen müssen.
Wenn ja, als 2. Fläche (2.Schlüsselwert). Die Garage läuft unter Sondereigentum.
Danke.
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