Ich besitze eine Eigentumswohnung in Berlin mit einer separaten Garage. Ich habe zwei getrennte Grundsteuerbescheide erhalten, einmal für die ETW und eine zweite für die separate Garage. Muss ich nun zwei Grundststeuererklärungen ausfüllen? Das Finanzamt konnte die Frage auch nicht beantworten. Ist es überhaupt möglich, zwei einzelne Grundsteuererklärungen über ELSTER abzugeben? Für Ratschläge bin ich sehr dankbar.
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Grundsteuer Berlin - Eigentumswohnung mit separater Garage
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Das Finanzamt konnte die Frage auch nicht beantworten.
Das macht man so, wie in dieser Tabelle beispielhaft beschrieben:
Tabelle_TG.JPG
Die Erklärung reichst du unter dem Aktenzeichen der Wohnung ein. Unter Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung erläuterst du
unter Angabe des Aktenzeichens der Garage die Zusammenlegung.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo zusammen und im Besonderen hallo Charlie24,
ich habe dasselbe Problem wie der Original-Poster mit der zusätzlichen Erschwernis, dass die Wohnung und die Garage (auf demselben Grundstück) unterschiedliche Eigentümer haben (Wohnung: A+B, Garage: A+C, jeweils zu 50%). Damit dürfte die obige Lösung wohl nicht funktionieren. Außerdem beträgt der Miteigentumsanteil der Garage nur 5/10.000, was bei einer Grundstücksfläche von 1.217 qm auf einen Flächenanteil von 0,6 qm, abgerundet 0 hinausläuft. Ich fürchte, auch da wird die Elster-Plausibilitätsprüfung irgendwo meckern. Bundesland: Berlin.
Die Anmeldung der Wohnung (ohne Garage) ist ohne Fehlermeldung oder Warnung durchgelaufen.
Irgendein Tipp für die Garage? Ansonsten kann meine Exit-Strategie nur lauten, die Garage überhaupt nicht anzumelden. Nach meiner Einschätzung läuft das ganze Prozedere (zumindest in Berlin) ohnehin auf ein mittelschweres Chaos hinaus.
Vielen Dank im Voraus.
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Ansonsten kann meine Exit-Strategie nur lauten, die Garage überhaupt nicht anzumelden
was den Grund und Boden angeht, ist das Bauwerk zu bewerten. Wenn es wegen der unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse keiner
Wohnnutzung zugeordnet werden kann, sind Angaben zum Sachwert erforderlich. Bei einer Bewertung im Ertragswertverfahren würde
eine Nettokaltmiete von 35,00 € je Monat zum Ansatz kommen, bei der Garage kommt immer ein Wert zustande.Freundliche Grüße
Charlie24
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Vielen Dank schon einmal,
wenn ich es recht verstanden habe, melde ich die Garage separat an. Was ist das dann für eine Grundstücksart und wo mache ich im Folgenden die Angaben zum Sachwert? Ein paar Stichworte oder ein Link, falls das Vorgehen schon einmal erläutert wurde, wären wirklich hilfreich.
Freundliche Grüße
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Was ist das dann für eine Grundstücksart und wo mache ich im Folgenden die Angaben zum Sachwert?
es ein Sonstiges bebautes Grundstück. Die Angaben sind in beiden Fällen auf Seite 6 von GW2 zu machen, dort kann
man auch die Art der Garage auswählen. Probleme bereiten TG-Stellplätze, weil da die Bruttogrundfläche schwierig zu ermitteln ist.Freundliche Grüße
Charlie24
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Was würde die Finanzverwaltung nur ohne Dich machen .Freundliche Grüße
Charlie24
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