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Grundsteuer Berlin - Eigentumswohnung mit separater Garage

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    Grundsteuer Berlin - Eigentumswohnung mit separater Garage

    Ich besitze eine Eigentumswohnung in Berlin mit einer separaten Garage. Ich habe zwei getrennte Grundsteuerbescheide erhalten, einmal für die ETW und eine zweite für die separate Garage. Muss ich nun zwei Grundststeuererklärungen ausfüllen? Das Finanzamt konnte die Frage auch nicht beantworten. Ist es überhaupt möglich, zwei einzelne Grundsteuererklärungen über ELSTER abzugeben? Für Ratschläge bin ich sehr dankbar.

    #2
    Das Finanzamt konnte die Frage auch nicht beantworten.
    Das ist aber schwach. Wenn die Garage deiner Wohnung zuzuordnen ist, also in der Nähe liegt, gehört das zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst.

    Das macht man so, wie in dieser Tabelle beispielhaft beschrieben:

    Tabelle_TG.JPG
    Die Erklärung reichst du unter dem Aktenzeichen der Wohnung ein. Unter Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung erläuterst du

    unter Angabe des Aktenzeichens der Garage die Zusammenlegung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank Charlie24. Die Antwort scheint mir sehr schlüssig zu sein. Die Antwort ist gut verständlich und sehr hilfreich. Vielen Dank dafür!

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        #4
        Hallo zusammen und im Besonderen hallo Charlie24,

        ich habe dasselbe Problem wie der Original-Poster mit der zusätzlichen Erschwernis, dass die Wohnung und die Garage (auf demselben Grundstück) unterschiedliche Eigentümer haben (Wohnung: A+B, Garage: A+C, jeweils zu 50%). Damit dürfte die obige Lösung wohl nicht funktionieren. Außerdem beträgt der Miteigentumsanteil der Garage nur 5/10.000, was bei einer Grundstücksfläche von 1.217 qm auf einen Flächenanteil von 0,6 qm, abgerundet 0 hinausläuft. Ich fürchte, auch da wird die Elster-Plausibilitätsprüfung irgendwo meckern. Bundesland: Berlin.

        Die Anmeldung der Wohnung (ohne Garage) ist ohne Fehlermeldung oder Warnung durchgelaufen.

        Irgendein Tipp für die Garage? Ansonsten kann meine Exit-Strategie nur lauten, die Garage überhaupt nicht anzumelden. Nach meiner Einschätzung läuft das ganze Prozedere (zumindest in Berlin) ohnehin auf ein mittelschweres Chaos hinaus.

        Vielen Dank im Voraus.

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          #5
          Natürlich musst du auch deinen Miteigentumsanteil an der Garage angeben. Und wenn sich für die Garage nur 0,6m² (also 0m²) ergeben, dann trägst du da auch nur 0m² ein.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Ansonsten kann meine Exit-Strategie nur lauten, die Garage überhaupt nicht anzumelden
            Das wäre sicher falsch. In Berlin gilt Bundesrecht. Selbst wenn der Miteigentumsanteil am Flurstück bei 0 m² zu einer 0-Bewertung führt,

            was den Grund und Boden angeht, ist das Bauwerk zu bewerten. Wenn es wegen der unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse keiner

            Wohnnutzung zugeordnet werden kann, sind Angaben zum Sachwert erforderlich. Bei einer Bewertung im Ertragswertverfahren würde

            eine Nettokaltmiete von 35,00 € je Monat zum Ansatz kommen, bei der Garage kommt immer ein Wert zustande.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Vielen Dank schon einmal,

              wenn ich es recht verstanden habe, melde ich die Garage separat an. Was ist das dann für eine Grundstücksart und wo mache ich im Folgenden die Angaben zum Sachwert? Ein paar Stichworte oder ein Link, falls das Vorgehen schon einmal erläutert wurde, wären wirklich hilfreich.

              Freundliche Grüße

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                #8
                Was ist das dann für eine Grundstücksart und wo mache ich im Folgenden die Angaben zum Sachwert?
                Eine Garage in einer Eigentumswohnanlage ist in der Regel Teileigentum, gehört einem das Garagengrundstück allein, wäre

                es ein Sonstiges bebautes Grundstück. Die Angaben sind in beiden Fällen auf Seite 6 von GW2 zu machen, dort kann

                man auch die Art der Garage auswählen. Probleme bereiten TG-Stellplätze, weil da die Bruttogrundfläche schwierig zu ermitteln ist.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Meister Charlie24,

                  vielen Dank für die Hilfe. Ich habe die Garage jetzt erfolgreich angemeldet. Was würde die Finanzverwaltung nur ohne Dich machen ...

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                    #10
                    Was würde die Finanzverwaltung nur ohne Dich machen .
                    Ihren Job, was sonst ? Ich gehöre im Übrigen nicht zur Finanzverwaltung und habe auch nie dazugehört. Das nur zur Klarstellung !
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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