Zitat von Charlie24
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Meine Eltern haben 2 Waldgrundstücke für den Eigenbedarf. Zu einem habe ich einen Bescheid (bisher 0) mit Aktenzeichen und der Bezeichnung Stückländerei. Für das andere habe ich nichts, ist aber in der gleichen Gemeinde und wurde von mir erstmal in der gleichen Erklärung als Forstwirtschaft mit angegeben. Richtig?
Weiterhin gibt es ein Gartengrundstück, das bisher als unbebautes Grundstück mit eigenem Aktenzeichen geführt wird. Die überwiegende Nutzung laut BayernAtlas ist Garten, etwas Wald und stehendes Gewässer. Das Grundstück kann weder bebaut noch landwirtschaftlich genutzt werden im tatsächlichen Sinn, da es sich um Wasserschutzgebiet handelt.
Kann ich das für die Grundsteuer trotzdem der Land- bzw. Forstwirtschaft zuordnen bzw. bringt das irgendeinen Vorteil finanzieller Art? Kleingarten im Sinne des Kleingartengesetzes ist es nicht.

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