Vielen lieben herzlichen Dank für die Bemühungen- ich werde hier im Forum weiter die Fragen/Antworten mit nachlesen.
LG Christine
Grundsteuer Bayern
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So richtig kennt sich niemand aus. Ich kenne mich inzwischen im Bayer. Recht einigermaßen aus, weil ich in Bayern ansässig bin
und genau so einen Fall mit ehemaliger Scheune im Verwandtenkreis habe. In dem Fall ist aber außer dem erweiterten Erlass nichts
möglich, die letzten verpachteten Ackerflächen wurden bereits 1999 verkauft. Meiner eigenen Stückländerei kann ich die Scheune
nicht zuordnen, weil ich selbst nicht an der ehemaligen Hofstelle beteiligt bin. Ein Abbruch kommt auch nicht in Betracht, das ist
dann doch zu teuer. Wenn wir mit dem erweiterten Erlass nicht durchkommen, wird sich die Grundsteuer mehr als verdoppeln.
Ich bin im Moment dabei, noch ein paar Vorfragen bei der zuständigen Bewertungsstelle abzuklären, die die DIN 277 betreffen,
aber ob ich da eine belastbare Antwort bekomme, bleibt abzuwarten.
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Und Artikel 9 Abs 1 BayGrStG lese ich nochmal nach. Auch den erweiterten Erlass nach Artkel 8.
Danke
LG Christine
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Erst einmal Danke für die Hilfe und dass man sich Zeit nimmt für andere. Ein Anruf bei der Hotline Bayern war letzte Woche nicht hilfreich gewesen.
Dann würde ich die beiden Grundstücke des Bruders mit Haus, Scheune, Garten und ehemalige Wirtschaftsgebäude - die ja jetzt nicht wirklich landwirtschaftlich genutzt werden (Garagenfunktion mit eigenem Tor, Holzlager, Partyraum usw) als wirtschafttliche Einheit bei der Grundsteuer B erklären, Wohnhaus nur Wohnfläche, die Nutzflächen der Scheune und der Nebengebäude unter Abzug von 50gm Garagen sowie Einmalabzug von 30qm Nutzfläche.
Die komplett an einem Pächter verpachteten Äcker /Felder im Besitz des Vaters/Rentner ( 83 Jahre alt) erkläre ich für ihn mit Grundsteuer A.
Falls jemand noch eine Tipp hätte - auch wo ich noch Infos hole kann - nehm ich gerne auf.
(Ein Buch von Haufe - Verlag war auch nur bedingt hilfreich. )
nochmal Danke
LG Christine
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Zum konkreten Fall: Der Vater müsste die Felder ebenfalls übereignen. Zweimal darf man die 30 m² nicht abziehen. Der Heuboden ist
m. E. nicht gesondert zu erklären, der muss hinzugerechnet werden. Der Wohnteil der Hofstelle ist nach neuem Recht immer gesondert
zu erklären. Die Wirtschaftsgebäude dürften der Landwirtschaft zugeordnet werden, was aber wegen der Eigentumsverhältnisse derzeit
nicht möglich ist. Alles nicht so einfach.
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Wenn es noch Landwirtschaftsflächen gibt, für die Grundsteuer A anfällt, hat man Glück gehabt, da hilft vermutlich Art. 9 Abs. 1 BayGrStG.Diese bzw. eine ähnliche Konstellation gibt es im ländlich geprägten Bayern sehr oft.
Wenn das nicht der Fall ist, hat man m. E. Pech gehabt. Da ist man auf den Erweiterten Erlass nach Art. 8 BayGrStG angewiesen.
Dafür sind die Gemeinden zuständig, den Antrag wird man erst nach Erlass des Grundsteuerbescheids im Jahr 2024 stellen können.
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Diese bzw. eine ähnliche Konstellation gibt es im ländlich geprägten Bayern sehr oft.
Die aufgezeigten Beispiele im Internet sind, gefühlt, immer nur für eine Eigentumswohnung in der Großstadt mit Stellplatz oder für ein Einfamilienhaus im Neubaugebieten.
Beispiele für nicht mehr genutzte, alte Hofstellen (Grundsteuer B) mit den typischen Nebengebäuden (Scheunen, Stadl, Schuppen, Hühner- / Ställe, Futterlager, Holzlager) findet man leider nicht.
Bei uns hat fast jedes alte Haus eine Scheune, Schuppen oder Stall dabei, weil nach dem Krieg fast jeder Schweine und Kühe gehalten hat.
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Das ist ein komplizierter Fall, mit dem ich mich heute nicht mehr intensiv beschäftigen möchte.
Wenn es noch eine Stückländerei gibt, kann man nicht mehr genutzte Betriebsgebäude in Bayern dort zuordnen.
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Grundsteuer Bayern
Hallo zusammen, meine Fragen betreffen Grundsteuer Bayern: 1.) Vater (dem gehören als Rentner die verpachtete Felder) = Grundsteuer A; dem Bruder gehört Gundstück 1) mit Haus und das Grundstück 2) mit Garten, Scheune und Nebengebäuden also ehemalige Hofstelle = wohl alles nun Grundsteuer B.
Ich würde das Nebengebäude das mittlerweile unterteilt ist in Doppelgarage, Brennholzlager, offene überdachte Abstellmöglichkeit sowie Hühnerstall und Partyraum dann so beurteilen: 50qm abziehen für Garagen, Brennholzlager und die offene Abstellmöglichkeit nicht rechnen sowie 30qm Nutzfläche abziehen und den Rest als Nutzfläche für die Grundsteuer angeben. In der Scheune ist ebenerdig ein Keller den ich auch abziehe, kann ich auch von der Scheune nochmal 30qm generell abziehen? Der Scheunenboden wird nicht genutzt, ist auch nicht überall gleich hoch, muss separat vermessen und abgegeben werden?
Ein landwirtschaftlicher Betrieb existiert nicht mehr da der Vater Rentner ist, also muss für den Vater die Grundsteuererklärung A wegen den verpachteten Felder erfolgen. Eine Möglichkeit den Altersitz/Wohnung des Vaters - die im Haus des Bruders ist - oder die ehemalige Hofstelle der Grundsteuer A zuzurechnen gibt es wohl nicht?
Danke für Rückmeldung ist leider viel Text.
Gruß
Christine
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