Hallo zusammen, meine Fragen betreffen Grundsteuer Bayern: 1.) Vater (dem gehören als Rentner die verpachtete Felder) = Grundsteuer A; dem Bruder gehört Gundstück 1) mit Haus und das Grundstück 2) mit Garten, Scheune und Nebengebäuden also ehemalige Hofstelle = wohl alles nun Grundsteuer B.
Ich würde das Nebengebäude das mittlerweile unterteilt ist in Doppelgarage, Brennholzlager, offene überdachte Abstellmöglichkeit sowie Hühnerstall und Partyraum dann so beurteilen: 50qm abziehen für Garagen, Brennholzlager und die offene Abstellmöglichkeit nicht rechnen sowie 30qm Nutzfläche abziehen und den Rest als Nutzfläche für die Grundsteuer angeben. In der Scheune ist ebenerdig ein Keller den ich auch abziehe, kann ich auch von der Scheune nochmal 30qm generell abziehen? Der Scheunenboden wird nicht genutzt, ist auch nicht überall gleich hoch, muss separat vermessen und abgegeben werden?
Ein landwirtschaftlicher Betrieb existiert nicht mehr da der Vater Rentner ist, also muss für den Vater die Grundsteuererklärung A wegen den verpachteten Felder erfolgen. Eine Möglichkeit den Altersitz/Wohnung des Vaters - die im Haus des Bruders ist - oder die ehemalige Hofstelle der Grundsteuer A zuzurechnen gibt es wohl nicht?
Danke für Rückmeldung ist leider viel Text.
Gruß
Christine
Ich würde das Nebengebäude das mittlerweile unterteilt ist in Doppelgarage, Brennholzlager, offene überdachte Abstellmöglichkeit sowie Hühnerstall und Partyraum dann so beurteilen: 50qm abziehen für Garagen, Brennholzlager und die offene Abstellmöglichkeit nicht rechnen sowie 30qm Nutzfläche abziehen und den Rest als Nutzfläche für die Grundsteuer angeben. In der Scheune ist ebenerdig ein Keller den ich auch abziehe, kann ich auch von der Scheune nochmal 30qm generell abziehen? Der Scheunenboden wird nicht genutzt, ist auch nicht überall gleich hoch, muss separat vermessen und abgegeben werden?
Ein landwirtschaftlicher Betrieb existiert nicht mehr da der Vater Rentner ist, also muss für den Vater die Grundsteuererklärung A wegen den verpachteten Felder erfolgen. Eine Möglichkeit den Altersitz/Wohnung des Vaters - die im Haus des Bruders ist - oder die ehemalige Hofstelle der Grundsteuer A zuzurechnen gibt es wohl nicht?
Danke für Rückmeldung ist leider viel Text.
Gruß
Christine
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