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Grundsteuer Bayern - Stellplatz in Tiefgarage ohne Flurnummer

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    Grundsteuer Bayern - Stellplatz in Tiefgarage ohne Flurnummer

    Hallo Forum,
    trotzdem ich mich den ganzen sonnigen Nachmittag quer durch das Forum gelesen habe, wie ein Tiefgaragenstellplatz einzutragen ist, bin ich damit immer noch überfordert und nur noch genervt. Deshalb bitte ich um Hilfestellung, auch wenn recht ähnliche Fragen bereits beantwortet wurden- exakt über meine (im Grunde simple) Konstellation habe ich immer noch offene Fragen.

    Nebeninfo: Das Aufforderungsschreiben des Finanzamts, für welches Objekt(e) Angaben gemacht werden müssen, enthält: Aktenzeichen, Ort, und "Whg Nr 9 u Stpl 31"

    Das Grundstück erstreckt sich über drei Flurnummern, welche ich in der Aufstellung "Gemarkung u. Flurstücke" mit Teiler 503/10000 eingetragen habe. Zur Wohnung gehört jedoch noch ein Duplexparker in der Tiefgarage, für die ich nur die Blattnummer, aber keine Flurnummer habe. Hierfür sind die Miteigentumsanteile 46,5/10000.

    Muss die Tiefgarage in den Angaben zu "Gebäuden u. Gebäudeteilen" erfasst werden? Anders kann ich den MEA von 46,5/10000 sonst nicht angeben? Ist es üblich, dass es hierfür keine Flurnummer gibt? Der Grundriss der TG liegt lt. Bayernatlas innerhalb einer der drei Flurnummern des Grundstücks. Kann/soll ich diese eine verwenden, oder muss ich dafür das Katasterblatt anfordern (gibts für ne TG überhaupt eins?), wenn ich sonst keinerlei Daten habe? Die m² könnte ich dem Tekturplan entnehmen...

    Oder ist es richtig- so wie ich es hier schon öfters gelesen habe- die TG nochmal mit allen drei Flurnummern anzugeben, auch wenn die Fläche der TG nur ca. 450m² hat und damit deutlich kleiner als die Grundstücksfläche mit 1616m² ist?

    Den TG-Stellplatz würde ich unter "Gebäude/Gebäudeteil" extra aufführen und mit 0m² Nutzfläche angeben. Ist das so richtig?

    Für Eure Hilfe bedanke ich mich jetzt schon recht herzlich.

    offtopic: Ich frag mich, welchen Sinn diese Erfasserei haben soll, wenn da mit Sicherheit ein grosser Teil mit unwissentlich fehlerhaften oder unvollständigen Angaben abgegeben werden wird. Ich bin nunmal kein Verwaltungs-Experte...
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    Zuletzt geändert von quiietsch; 31.07.2022, 23:30.

    #2
    Den Miteigentumsanteil an diesem sog. Duplexparker wirst du vorab selbst ausrechnen müssen, das mit den 0 m² bei der Nutzfläche ist in Ordnung.

    Mir ist das heute zu spät.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,
      kein Problem, soviel Zeit muss sein
      Der MEA ist nicht das Thema, lt. Notarvertrag (s. Anhang im Eröffnungsthread) teile ich mir die Anteile am Duplexparker, so dass sich für mich 46,5/10000 ergeben.

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        #4
        Wenn ich den letzten Halbsatz deines Screenshots richtig interpretiere, betrifft der Miteigentumsanteil am Duplexparker wohl ebenfalls das aus 3 Flurstücken

        bestehende vereinigte Grundstück, es heißt ja: an dem vorgenannten ...
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo Charlie,
          ich hab mal den fehlenden Teil des Screenshots ergänzt.
          Dein Hinweis mit dem vereinigten Grundstück hat bei mir dann auch den Groschen fallen lassen, also muss die TG nochmals mit allen drei Flurstücken bei "Gemarkung/Flurstück" eingetragen werden zusammen mit den 46,5/10000, und bei "Gebäudeteile" eben nochmal mit entsprechend 0m².
          Korrigier mich bitte, falls ich falsch liege.
          Bis hierher jedoch nochmal heissesten Dank für deine Hilfe.
          Zuletzt geändert von quiietsch; 01.08.2022, 20:10.

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            #6
            also muss die TG nochmals mit allen drei Flurstücken bei "Gemarkung/Flurstück" eingetragen werden zusammen mit den 46,5/10000, und bei "Gebäudeteile" eben nochmal mit entsprechend 0m².
            Genauso ist das, du liegst nicht falsch.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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