Hallo Forum,
trotzdem ich mich den ganzen sonnigen Nachmittag quer durch das Forum gelesen habe, wie ein Tiefgaragenstellplatz einzutragen ist, bin ich damit immer noch überfordert und nur noch genervt. Deshalb bitte ich um Hilfestellung, auch wenn recht ähnliche Fragen bereits beantwortet wurden- exakt über meine (im Grunde simple) Konstellation habe ich immer noch offene Fragen.
Nebeninfo: Das Aufforderungsschreiben des Finanzamts, für welches Objekt(e) Angaben gemacht werden müssen, enthält: Aktenzeichen, Ort, und "Whg Nr 9 u Stpl 31"
Das Grundstück erstreckt sich über drei Flurnummern, welche ich in der Aufstellung "Gemarkung u. Flurstücke" mit Teiler 503/10000 eingetragen habe. Zur Wohnung gehört jedoch noch ein Duplexparker in der Tiefgarage, für die ich nur die Blattnummer, aber keine Flurnummer habe. Hierfür sind die Miteigentumsanteile 46,5/10000.
Muss die Tiefgarage in den Angaben zu "Gebäuden u. Gebäudeteilen" erfasst werden? Anders kann ich den MEA von 46,5/10000 sonst nicht angeben? Ist es üblich, dass es hierfür keine Flurnummer gibt? Der Grundriss der TG liegt lt. Bayernatlas innerhalb einer der drei Flurnummern des Grundstücks. Kann/soll ich diese eine verwenden, oder muss ich dafür das Katasterblatt anfordern (gibts für ne TG überhaupt eins?), wenn ich sonst keinerlei Daten habe? Die m² könnte ich dem Tekturplan entnehmen...
Oder ist es richtig- so wie ich es hier schon öfters gelesen habe- die TG nochmal mit allen drei Flurnummern anzugeben, auch wenn die Fläche der TG nur ca. 450m² hat und damit deutlich kleiner als die Grundstücksfläche mit 1616m² ist?
Den TG-Stellplatz würde ich unter "Gebäude/Gebäudeteil" extra aufführen und mit 0m² Nutzfläche angeben. Ist das so richtig?
Für Eure Hilfe bedanke ich mich jetzt schon recht herzlich.
offtopic: Ich frag mich, welchen Sinn diese Erfasserei haben soll, wenn da mit Sicherheit ein grosser Teil mit unwissentlich fehlerhaften oder unvollständigen Angaben abgegeben werden wird. Ich bin nunmal kein Verwaltungs-Experte...
trotzdem ich mich den ganzen sonnigen Nachmittag quer durch das Forum gelesen habe, wie ein Tiefgaragenstellplatz einzutragen ist, bin ich damit immer noch überfordert und nur noch genervt. Deshalb bitte ich um Hilfestellung, auch wenn recht ähnliche Fragen bereits beantwortet wurden- exakt über meine (im Grunde simple) Konstellation habe ich immer noch offene Fragen.
Nebeninfo: Das Aufforderungsschreiben des Finanzamts, für welches Objekt(e) Angaben gemacht werden müssen, enthält: Aktenzeichen, Ort, und "Whg Nr 9 u Stpl 31"
Das Grundstück erstreckt sich über drei Flurnummern, welche ich in der Aufstellung "Gemarkung u. Flurstücke" mit Teiler 503/10000 eingetragen habe. Zur Wohnung gehört jedoch noch ein Duplexparker in der Tiefgarage, für die ich nur die Blattnummer, aber keine Flurnummer habe. Hierfür sind die Miteigentumsanteile 46,5/10000.
Muss die Tiefgarage in den Angaben zu "Gebäuden u. Gebäudeteilen" erfasst werden? Anders kann ich den MEA von 46,5/10000 sonst nicht angeben? Ist es üblich, dass es hierfür keine Flurnummer gibt? Der Grundriss der TG liegt lt. Bayernatlas innerhalb einer der drei Flurnummern des Grundstücks. Kann/soll ich diese eine verwenden, oder muss ich dafür das Katasterblatt anfordern (gibts für ne TG überhaupt eins?), wenn ich sonst keinerlei Daten habe? Die m² könnte ich dem Tekturplan entnehmen...
Oder ist es richtig- so wie ich es hier schon öfters gelesen habe- die TG nochmal mit allen drei Flurnummern anzugeben, auch wenn die Fläche der TG nur ca. 450m² hat und damit deutlich kleiner als die Grundstücksfläche mit 1616m² ist?
Den TG-Stellplatz würde ich unter "Gebäude/Gebäudeteil" extra aufführen und mit 0m² Nutzfläche angeben. Ist das so richtig?
Für Eure Hilfe bedanke ich mich jetzt schon recht herzlich.
offtopic: Ich frag mich, welchen Sinn diese Erfasserei haben soll, wenn da mit Sicherheit ein grosser Teil mit unwissentlich fehlerhaften oder unvollständigen Angaben abgegeben werden wird. Ich bin nunmal kein Verwaltungs-Experte...
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