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Grundsteuererklärung bei einer Erbengemeinschaft

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  • u_weber
    antwortet
    Danke!

    Damit ich es richtig verstehe: In Zeile 11 Bruchteilsgemeinschaft eintragen, dann in 13/14 aussagekräftiger Name der Gemeinschaft „Vater + EG nach Mutter“. Als Miteigentümer einmal meinen Vater inkl. ID und Anteil, dann meinen Vater nochmal (ohne ID, Anteil optional) sowie mich (inkl. ID, Anteil optional)? (D.h. Insgesamt Bruchteilsgemeinschaft mit 3 Miteigentümern)

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  • Charlie24
    antwortet
    wie gebe ich diese Konstellation korrekt in der Erklärung an?
    Aus Sicht des Finanzamts ist das eine Bruchteilsgemeinschaft, wobei eine Hälfte der Erbengemeinschaft als Gesamthandgemeinschaft gehört.

    Mein Vorschlag ist, den Vater zweimal zu erfassen, das zweite mal ohne die persönliche ID. Die aus den Erbquoten berechneten Anteile kann man angeben,

    man muss das aber nicht. Bei der Namensgebung ist etwas Kreativität gefragt, da sollten Vorname und Name des Vaters ebenso vorkommen wie die EG

    nach <Vorname Name> der verstorbenen Mutter. Die 2 Zeile reichen dafür durchaus aus.

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  • u_weber
    antwortet
    Guten Abend,

    ich habe folgendes Problem: Grundstück gehört zu 50% meinem Vater, zu 50% Erbengemeinschaft nach meiner Mutter, diese wiederum bestehend zu gleichen Teilen aus meinem Vater und mir - wie gebe ich diese Konstellation korrekt in der Erklärung an?

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  • SteuerHansel
    antwortet
    Guten Nachmittag zusammen, also bei mir fehlen in der Erbengemeinschaft auch teile der Angaben ID oder Steuer Nr (Datenschutzängste und kein Bock gibt es zur Auswahl). Ich habe trotzdem in BW erfolgreich verschickt.
    Zuletzt geändert von SteuerHansel; 16.10.2022, 08:11.

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  • Charlie24
    antwortet
    Wenn ich Deine Antwort richtig verstehe, kann auf Elster auch ohne diese Angaben die Grundsteuererklärung trotz Fehlermeldung versendet werden - richtig?
    Orangefarbene Hinweismeldungen verhindern die Versendung nicht.

    Eigentümergemeinschaft aus 3 Eigentümern
    Was für eine Art von Gemeinschaft ist denn gemeint ?

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  • Schleswig-Holsteiner
    antwortet
    Zu Deiner letzten Antwort habe ich eine Frage:
    Grundsteuererklärung im Bundesland Sachsen.
    Eigentümergemeinschaft aus 3 Eigentümern
    ein Eigentümer verweigert die Herausgabe seiner Steuernummer und ID-Nummer
    Wenn ich Deine Antwort richtig verstehe, kann auf Elster auch ohne diese Angaben die Grundsteuererklärung trotz Fehlermeldung versendet werden - richtig?

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  • Charlie24
    antwortet
    zum Thema immer die persönliche ID und die Steuernummer habe ich noch die Frage, ob diese Angaben verpflichtend sind.
    Nein, die Angaben sind nicht verpflichtend. Das Fehlen der ID führt zu Hinweisen, die man aber ignorieren darf.

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  • sathunter
    antwortet
    Hallo Allerseits,

    zum Thema immer die persönliche ID und die Steuernummer habe ich noch die Frage, ob diese Angaben verpflichtend sind.
    Info: RLP ; Erbengemeinschaft ; Grundsücke Land und Forstwirschaftliche Nutzung ( liegen brach)

    Bei der Erbengemeinschaft meiner Schwiegermutter ist das schwierig bis nahezu unmöglich, diese Daten von den Miteigentümern zu bekommen. Daher würde ich gerne darauf verzichten.

    Grüße

    Claus

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  • SteuerHansel
    antwortet
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil, habe nicht gesehen, dass man da aufklappen kann. Vielen herzlichen Dank!

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  • Charlie24
    antwortet
    Welcher Felder sind den da vorgehehen.
    Man muss den Bereich erst aufklappen. In Zeile 30 kann man die Erbquote angeben, Zeile 31 ist nur für gesetzliche Vertretung

    Erbengemeinschaft.JPG

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  • SteuerHansel
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

    NMan muss im Hauptvordruck zusätzliche Angaben machen, z. B. den Namen der Erbengemeinschaft

    eintragen. Erwartet wird da Erbengemeinschaft nach <Vorname|> <Name> des Erblassers.
    Da stehe ich jetzt doch ein wenig auf dem Schlauch. Ich hab das jetzt bei Zeile 31 eingetragen (oder wäre 30 richtig). Welcher Felder sind den da vorgehehen... Bei mir springt er da gleich in die Anlage Grundstück...

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  • SteuerHansel
    antwortet
    Vielen lieben Dank für die Info! Die anderen Informationen habe ich tatsächlich auch schon zusammen und Name,Geburtsdatum und Adresse habe ich bereits aus dem Grundsteuerbemessungsbescheid entnommen.

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  • Charlie24
    antwortet
    aber trotzdem für alle Miterben die Erklärung abgeben soll über meine Elsterschnittstelle dann brauche ich eine Vollmacht von allen Miterben. Außerdem sollte ich bei der Erklärung alle Eigentümer der Erbengemeinschaft aufführen. Ist das so richtig ?
    Nein, eine Vollmacht brauchst du für die Einreichung nicht. Du musst alle Mitglieder der Erbengemeinschaft bei den Eigentümern / Beteiligten angeben,

    das ist richtig. Ich lasse mir von allen immer die persönliche ID und die Steuernummer geben, Name, Geburtsdatum und Adresse stehen

    für gewöhnlich auf dem Erbschein. Man muss im Hauptvordruck zusätzliche Angaben machen, z. B. den Namen der Erbengemeinschaft

    eintragen. Erwartet wird da Erbengemeinschaft nach <Vorname|> <Name> des Erblassers.

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  • SteuerHansel
    hat ein Thema erstellt Grundsteuererklärung bei einer Erbengemeinschaft.

    Grundsteuererklärung bei einer Erbengemeinschaft

    Wenn ich nicht das Schreiben vom Finanzamt bekommen habe, aber trotzdem für alle Miterben die Erklärung abgeben soll über meine Elsterschnittstelle dann brauche ich eine Vollmacht von allen Miterben. Außerdem sollte ich bei der Erklärung alle Eigentümer der Erbengemeinschaft aufführen. Ist das so richtig ?
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