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Grundsteuererklärung: Erklärung von Wohnungen/ Wohnräumen und Wohnflächen

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    Grundsteuererklärung: Erklärung von Wohnungen/ Wohnräumen und Wohnflächen

    Ich bekomme immer wieder flgd. Fehlermeldung:
    "Sie haben auf der Anlage Grundstück als Art des Grundstücks ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück oder Wohnungseigentum angegeben. Auf der Anlage Grundstück wurden aber keine Wohnungen/Wohnräume und keine Wohnflächen erklärt."

    Wie kann ich nun aber in der Anlage Grundstück Wohnungen/Wohnräume und Wohnflächen erklären? Welches Formular muss ich dazu aufrufen?

    #2
    Du musst die Anlage Grundstück deiner Erklärung hinzufügen, ohne die geht es nicht.

    https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank, ich hab gefunden, wo ich die Angaben zu den Wohnflächen machen kann. Jetzt stellt sich mir aber folgende Frage: Wir haben ein EFH mit Einliegerwohnung. Das wird in Elster ja als Zweifamilienhaus erfasst. Muss ich dann (a) bei den Wohnflächen nur einmal die Gesamtwohnfläche angeben oder muss ich (b) die getrennten Wohnflächen angeben?

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        #4
        Ohne Angabe des Bundeslands kann ich keine präzise Antwort geben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich muss die Grundsteuer für NRW machen

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            #6
            In Sachsen wird man irgendwann gefragt wie viele Wohnungen man in welcher Größe hat. Das ist evtl. in NRW auch so, dann musst du halt zwei Wohnungen angeben.

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              #7
              Wenn beide Wohnungen nicht der gleichen Größenordnung angehören, was bei einer Einliegerwohnung ziemlich wahrscheinlich ist,

              dann muss auch getrennt eingetragen werden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Vielen Dank Charlie24! Mich verwirrt allerdings der vorab im Formular zu findende Hinweis "Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Wohnungseigentum: Tragen Sie die Wohn- und Nutzfläche insgesamt ein." Wenn ich den wörtlich nehme, muss ich bei ZFH eben nur die Wohn- und Nutzfläche gesamt eintragen. Aber das habe ich dann vermutlich fehlinterpretiert, oder?

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                  #9
                  Die Ausfüllanleitungen sind nicht unbedingt perfekt gemacht, mir fallen da auch immer wieder Ungenauigkeiten auf.

                  Wenn das Formular bei der Angabe zu den Wohnungen drei Größenklassen anbietet, dann ist der Hinweis für sog.

                  Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung nicht wirklich richtig, denn das sind nun mal Zweifamilienhäuser. Der Hinweis:

                  "Tragen Sie die Wohn- und Nutzfläche insgesamt ein", bezieht sich wohl auf die Nutzflächen, nachdem die bei sog.

                  Mietwohngrundstücken extra erfasst werden müssen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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