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Wohnhaus auf zwei Grundstücken?

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    Wohnhaus auf zwei Grundstücken?

    Ich mache jetzt schon einige Jahre Einkommens-, Umsatzsteuererklärung und EÜR mit Elster. Dachte jetzt, das mit der Grundsteuer ist jetzt super easy. Weit gefehlt, ich habe laufend eine Fehleranzeige. Ich frage jetzt mal euch. Zwei Probleme: Unser Wohnhaus steht auf zwei kleineren Grundstücken. Wie trägt man das ein? Eigentumsanteile von meiner Frau und mir, wie trage ich das ein. Zähler und Nenner, das verstehe ich überhaupt. Ich vertraue auf euch. Vielen Dank im Voraus

    #2
    Wenn es dir und deiner Frau gehört, je !/2. Zähler 1, Nenner 2

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      #3
      Welches Bundesland ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Saarland, sorry hatte ich vergessen zu schreiben

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          #5
          Bei den Angaben zu den Flurstücken in GW1 ist in Zeile 11 als Zähler und Nenner jeweils 1 einzutragen.

          Kloebi geschrieben hat, betrifft die Zeile 51 GW1.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Vielen Dank euch beiden, aber so richtig verstehe ich es immer noch nicht. Noch mal zur Verdeutlichung: Meine Frau und ich bewohnen/ besitzen ein Einfamilienhaus, das auf zwei nebeneinanderliegen Flurstücken steht. Separat darauf noch eine Garage. Charlie24, du schreibst in Zeile 11 müsste ich in Zähler und Nenner jeweils die 1 schreiben. Da gehts um Grundvermögen, hat nichts Angaben zu Grund und Boden zu tun, weil die Flächengröße kleiner ist.

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              #7
              In Zeile 11 des Hauptvordrucks geht es um den Anteil der Flurstücke an der wirtschaftlichen Einheit, nicht um die persönlichen Eigentumsverhältnisse.

              Wenn sich euer Einfamilienhaus über 2 Flurstücke erstreckt, dann gehören beide vollständig zur wirtschaftlichen Einheit Einfamilienhaus,

              deshalb Zähler 1 und Nenner 1.

              ... hat nichts Angaben zu Grund und Boden zu tun, weil die Flächengröße kleiner ist.
              Diesen Satz verstehe ich nicht, was meinst du damit ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Damit meinte ich, dass auf meinem Schreiben vom Finanzamt, beim gleichen Flurstück unter schiedlichen Quadratmetergröße stehen. Einmal ist es Gemarkung und Flurstück des Grundvermögens. Dann steht noch Angabe zum Grund und Boden.

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                  #9
                  Vielleicht verstehe ich es besser, wenn du einen Screenshot des FA-Schreibens hochlädst. Flurstücksnummer und Gemarkung schwärzen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Was soll ich schwärzen, damit es anonym bleibt?

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                      #11
                      Was soll ich schwärzen, damit es anonym bleibt?
                      Gemarkung und Flurstücksnummern und natürlich Namen und Adresse, wobei die Flurstücksnummern auch sichtbar bleiben können.

                      Damit allein ist keine Zuordnung zu Personen möglich
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Ich kapiere es so langsam. Es gibt GW 1 und GW 2. Und die unterschiedlich m/2 hängen mit unterschiedlichen BRW zusammen. Jetzt muss ich nur noch schauen, was wo hinkommt. Interessant wäre eine Schritt-für-Schritt Anleitung

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                          #13
                          Und die unterschiedlich m/2 hängen mit unterschiedlichen BRW zusammen.
                          Wenn es nur ein Flurstück gibt, dafür aber für Teilflächen unterschiedliche Bodenrichtwerte ausgewiesen sind, musst du in Zeile 11 Feld 19 GW1

                          auf beiden Flächen schlüsseln und in GW Zeile 4 auf zwei Einträge aufteilen.

                          Interessant wäre eine Schritt-für-Schritt Anleitung
                          Das ist kein Job für das Anwenderforum, die müsste die Finanzverwaltung liefern.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Charlie24, da gebe ich dir Recht!!
                            Ich schicke mal den Screenshot zur Verdeutlichung, weil das „musst du in Zeile 11 Feld 19 GW1

                            auf beiden Flächen schlüsseln und in GW Zeile 4 auf zwei Einträge aufteilen“ zur Verwirrung beigetragen hat 755EC57A-8DA4-4BF8-B94A-F4C737C8CE49.jpeg

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                              #15
                              Ich habe alle 3 Flurstücke einzeln erfasst, alle 3 auf beiden Flächen geschlüsselt und in GW2 Zeile 4 wie folgt aufgeteilt:

                              Beiden Flächen.JPG

                              Dabei bin ich davon ausgegangen dass der BRW für 49 m² ebenfalls 90 € ist. Den 2. BRW habe ich mit 50 € unterstelllt.

                              Die Berechnung der Flächenaufteilung sieht so aus:

                              Auft_Beide.JPG
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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