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Grundsteuerbewertung - landwirtschaftliche Fläche

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    Grundsteuerbewertung - landwirtschaftliche Fläche

    Liebe alle,
    Ich versuche gerade meine Flächen in den Formularen für die Feststelluhng einzutragen. Nun habe ich verstreutue land- und forstwirtschaftliche Flächen, zu denen ich um feststellung aufgefordert bin. Diese Flächen habe ich unter dem Hauptvordruck mit Gemarkungen und Flurstückangaben gelistet.
    Darüber hinaus habe ich die Anlage für Land- und Forstwirtschaft ebenfalls ausgefüllt und die Grundstücke mit Nutzungsform gelistet.
    Beim Prüfen bekomme ich die Fehlerantwort: "Angaben zu Gemarkungen und Flurstücken des Grundvermögens sind auf dem Hauptvordruck für einen Betrieb der Land und Forstwirtschaft nicht zulässig. Land- und Forstwirte müssen die Angaben zu Flurstücken auf der Anlage Land- und Forstwirtschaft vornehmen."
    Aber ich habe doch genau diese Anlage ausgefüllt, wo im übrigen Angaben zur Gemarkungen garnicht vorgesehen sind ??? Was mache ich falsch ? Im übrigen habe ich nur land- und forstwirtschaftliche Flä#chen, keinen Betrieb.
    Kann jemand helfen ? (Bildschirmfotos anbei)
    Herzlichen Dank im Voraus für jeden Tip

    IMG_8868.jpgIMG_8869.jpg
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    #2
    ist die Anlage luf wirklich schon dabei? Der grüne Haken fehlt noch.

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      #3
      Diese Flächen habe ich unter dem Hauptvordruck mit Gemarkungen und Flurstückangaben gelistet.
      Da gehören die aber nicht hin !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Mmmmh, habe ich da was noch nicht richtig zusammen gebracht ? Ich schaue nochmal. Herzlichen Dank schon einmal für die Reflektion.

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          #5
          habe ich da was noch nicht richtig zusammen gebracht ?
          Im Hauptvordruck sind nur Flurstücke zu erfassen, die zum Grundvermögen gehören !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Aha, also landwirtschaft- und forstwirtschaftliche Flächen, die mir schlicht gehören (ich führe keinen Betrieb) gehören dann zum Grundvermögen, nicht wahr ? Dann muß ich das als "unbebautes Grundstück" erklären und keine Anlage "Land- und Forstwirtschaft" ausfüllen (?) So verstehe ich das dann.

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              #7
              gehören dann zum Grundvermögen, nicht wahr ? Dann muß ich das als "unbebautes Grundstück" erklären und keine Anlage "Land- und Forstwirtschaft" ausfüllen (?) So verstehe ich das dann.
              Nein, auch die sog. Stückländerei gehört zu Land- und Forstwirtschaft und ist nur in der Anlage Land- und Forstwirtschaft zu erfassen !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Danke Dir, liebe/rCharlie24. Dann probier ich noch einmalmit einem neuen Entwurf. Dann klappt das bestimmt besser.
                Herzliche Grüße !

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                  #9
                  Hallo,

                  ich hatte das gleiche Problem ... "Angaben zu Gemarkungen und Flurstücken des Grundvermögens sind auf dem Hauptvordruck für einen Betrieb der Land und Forstwirtschaft nicht zulässig. Land- und Forstwirte müssen die Angaben zu Flurstücken auf der Anlage Land- und Forstwirtschaft vornehmen."


                  Charlie24 hat das richtig geschrieben. Ich habe es selber nur leider nicht sofort verstanden. Möchte aber, da es bei mir inzwischen fehlerfrei ist, vlt. noch etwas ergänzen.

                  Wenn bereits im Hauptvordruck bei 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens etwas erfasst wurde, muss dieses gelöscht werden oder beim nächsten Versuch diese Eingabe überspringen. Dort darf also kein Eintrag sein.
                  Diese/s Gemarkung(en) und Flurstück(e) dann wie er schreibt nur bei
                  Anlage Land- und Forstwirtschaft --> Angaben zur Feststellung des Grundsteuerwerts --> Angaben zu den Flurstücken --> Art der Nutzung
                  eintragen.

                  Screenshot 2022-08-07 002334.jpgScreenshot 2022-08-07 001101.jpgScreenshot 2022-08-07 001215.jpgScreenshot 2022-08-07 001510.jpg


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                    #10
                    Danke sehr, liebe/r Kaiman,
                    und auch danke sehr, liebe/r für die Unterstützung der Frage.
                    Die Antwort sagt mir genau das, was ich fürchtete.
                    Die Eingabe im Hauptrvordruck war für die Katz und muß noch mal gestartet werden.
                    Danke auch sehr für die Sceenshots - das hilft sehr.
                    Jetzt erst mal eine Woche Urlaub, dann nochmal mit frischem Mut.

                    Herzliche Grüße !

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo,
                      ich hatte die gleiche Fehlermeldung und habe es ebenso gelöst: unter 3. Gemarkungen und Flurstücke des Grundvermögens KEIN Eintrag, sondern NUR in Anlage GW3 unter 1. Angaben zur Feststellung des Grundsteuerwerts.

                      Das nur als Bestätigung für weitere Leser*innen.

                      Vielen Dank für die Problem- und Lösungsbeschreibung!!
                      Gruß

                      Kommentar


                        #12
                        Hallo,
                        vielen Dank für die Hinweise zur Erfassung von " Stückländerein". Das hat mir schon sehr geholfen.
                        Was muss denn im GW1 bei: Art der wirtschaftlichen Einheit angegeben werden? Wir haben keinen Betrieb, aber Wiesen und Waldflächen die nicht landwirtschaftlich genutzt werden.
                        Muss irgendwo noch der Bodenrichtwert eingetragen werden, wie bei bebauten Grundstücken? Ich habe in GW3 nichts gefunden.
                        Vielen Dank für die Hilfe.
                        Beste Grüße

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                          #13
                          Wir haben keinen Betrieb,
                          Das macht nichts, auch Stückländerei ist als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu erklären.

                          Muss irgendwo noch der Bodenrichtwert eingetragen werden, wie bei bebauten Grundstücken?
                          Nein, nur die Ertragsmesszahlen sind bei einzelnen Nutzungen anzugeben, nicht bei Wald..
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            Danke an Alle!
                            Mir hat dies hier auch geholfen, stolperte über die gleichen Fehler!

                            VG
                            Jürgen

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                              #15
                              Hallo zusammen,

                              ich würde gerne hier nochmal anknüpfen. Mache gerade für meine Mutter (Sachsen-Anhalt) die Erklärung über Elster.
                              Es geht um:

                              1. Ein Grundstück mit Wohnbaufläche, Grünanlage und Landwirtschaft (jeweils noch verteilt auf 2 Flurstücke, aber ist jetzt erstmal nicht relevant)
                              Die landwirtschaftliche Fläche ist grds. Brachland (auch bei der Gemeinde so vermerkt), im Liegenschaftsregister aber mit einer EMZ hinterlegt. Alles unter einem Aktenzeichen.

                              2. 5 weitere Flurstücke mit landwirtschaftlicher bzw. forstwirtschaftlicher Nutzung (anderes Aktenzeichen)

                              Ich habe jetzt folgendes gemacht:

                              1. 1x GW1 komplett plus Anlage GW2 für die Wohnbaufläche bzw. für das Haus
                              2. Unter dem gleichen Aktenzeichen ein weiteres Formular mit GW3 und wg. diverser Fehlermeldung noch mit Grunddaten im GW1
                              3. Unter dem anderen Aktenzeichen ein weiteres Formular mit GW3 und wg. diverser Fehlermeldung noch mit Grunddaten im GW1 mit den 5 Flurstücken und deren Nutzung.

                              Grds. ist Elster mit mir recht zufrieden, ich könnte das so abschicken.

                              => Habe ich die Systematik grds. richtig verstanden, sprich, dass ich jetzt 3 Formulare benötige?

                              => Was mache ich eigentlich mit der "Grünanlage"? Eine landwirtschaftliche Fläche ist es nicht, es gibt auch keine EMZ.
                              Habe es aktuell als "Hofstelle" im GW3 eingepflegt, was ich aber nicht wirklich sinnig empfinde. Oder nehme ich es da raus und erhöhe den Zähler im GW2, wo ich bisher nur die
                              Wohnbaufläche berücksichtigt habe.

                              Und zu guter letzt noch die Frage, was der Flächenanteil beim Grundvermögen im Zusammenhang mit dem Bodenrichtwert aussagt? Den Flächenanteil am Flurstück kann ich nicht
                              nachvollziehen. An welcher Stelle ist dieser Wert wichtig?

                              Danke schon mal im Voraus an all diejenigen, dich sich das Ganze durchgelesen haben.

                              VG
                              Jens

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