Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuerbewertung - landwirtschaftliche Fläche

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Habe ich die Systematik grds. richtig verstanden, sprich, dass ich jetzt 3 Formulare benötige?
    Nein, du musst die Flächen des Hofgrundstücks, die zur Landwirtschaft gehören, auch bei dem Aktenzeichen für die Landwirtschaft

    erklären, gleich, ob die bewirtschaftet werden oder nicht. Unter dem Aktenzeichen des Wohnteils dürfen die nicht übermittelt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #17
      Zitat von jensmen Beitrag anzeigen
      1. 1x GW1 komplett plus Anlage GW2 für die Wohnbaufläche bzw. für das Haus
      2. Unter dem gleichen Aktenzeichen ein weiteres Formular mit GW3 und wg. diverser Fehlermeldung noch mit Grunddaten im GW1
      3. Unter dem anderen Aktenzeichen ein weiteres Formular mit GW3 und wg. diverser Fehlermeldung noch mit Grunddaten im GW1 mit den 5 Flurstücken und deren Nutzung.

      Grds. ist Elster mit mir recht zufrieden, ich könnte das so abschicken.
      Moin Jens, wenn du du das so abschicken würdest, wäre das falsch. Du hast zwei Aktenzeichen, also gibst du auch nur zwei Erklärungen ab. Die eine Erklärung für das Wohngrundstück mittels GW1 und GW2. Alle weiteren Flächen gehören dann zur zweiten Erklärung LuF mittels GW1 und GW3. Den Begriff "Grünanlage" kenne ich nicht, wahrscheinlich ist das aber Garten, da keine EMZ angegeben. Das kann ich aber ohne weitere Kenntnisse zur Sachlage nicht beurteilen.Ggf. kannst du ja eine sog. "Ergänzender Anmerkung" unter GW1 Teilseite 6 angeben.

      Einen Bodenrichtwert hast nur bei Wohngrundstücken und als Fläche muss man hier die gesamte Größe des Grundstücks angeben.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

      Kommentar


        #18
        Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten. Trotz weiterer umfangreicher Befragung von Dr. Google und diverser Beispielanleitungen von Finanzverwaltungen
        komme ich nicht wirklich weiter.

        Ich habe wie gesagt unter einem Aktenzeichen 2 zusammenhängende Flurstücke jeweils mit den Nutzungsarten Wohnbaufläche und Landwirtschaft (und "Grünanlage").
        Was ich verstanden habe ist, dass ich beides getrennt vorgeben muss. Aber ich kann es nur getrennt vorgeben, wenn ich 2 Erklärungen zu einem Az. mache.
        (Vielleicht nochmal zur Erklärung: Es gibt nur eine landwirtschaftliche Fläche innerhalb der beiden Flurstücke, keinen "echten" Betrieb. Auf dem komplett privat genutzten Flurstück steht ein Wohnhaus.)

        Die anderen land- und forstwirtschaftlich genutzten Flurstücke laufen gemeinsam unter einem anderen Aktenzeichen.
        Ich kann ja nicht die Flächen von 2 verschiedenen Aktenzeichen in einer Erklärung zusammenfassen. Es gibt ja nur ein federführendes Aktenzeichen.

        Die Bezeichnung "Grünanlage" kommt aus dem entsprechenden Eintrag im Liegenschaftskataster. Für mich ist das Gartenfläche und ich werde diese entsprechend im GW1 verwursten,
        weil es im GW3 keine entsprechend passende Option gibt.

        Gerne nehme ich noch einmal Feedback von Euch auf.

        VG
        Jens

        Kommentar


          #19
          Die anderen land- und forstwirtschaftlich genutzten Flurstücke laufen gemeinsam unter einem anderen Aktenzeichen.
          Und dort erfasst du auch die Teilfläche, die ebenfalls zur Landwirtschaft gehört. Es gibt kein federführendes Aktenzeichen, eines ist für

          das Grundvermögen, das andere für die Landwirtschaft. Das ist doch nicht so schwer zu verstehen ? Ein Flurstück kann in beiden Erklärungen

          mit Teilflächen vorkommen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #20
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Das ist doch nicht so schwer zu verstehen ? Ein Flurstück kann in beiden Erklärungen mit Teilflächen vorkommen.
            Doch, genau das ist der Punkt. Woher soll ich als "Unbedarfter" (obwohl aus dem ÖD kommend) wissen, dass ich Flurstücksflächen unabhängig von dem Az., welches das Finanzamt mir mitteilt, munter "mischen" kann bzw. muss, damit es am Ende passt. (Etwas überspitzt formuliert.)

            Aber trotzdem nochmal Danke für Deinen Hinweis. Die Umsetzung in Elster bekomme ich hin, ist ja nicht schwer.

            Jetzt muss ich nur noch beim Finanzamt in Erfahrung bringen, was "Grünanlage" bedeutet und wie dieser Part vorzugeben ist.

            Kommentar

            Lädt...
            X