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Grundsteuererklärung MV - 2 Flurstücke. Eines bebaut, eines unbebaut.

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    Grundsteuererklärung MV - 2 Flurstücke. Eines bebaut, eines unbebaut.

    Hallo,

    ich habe ein Problem mit der Grundsteuererklärung, denn ich kann nur zwischen bebautem und unbebautem Grundstück wählen. Ich bin Eigentümer eines mit einem Wohngebäude bebauten Grundstückes (Flurstück 1) und zu 1/4 Miteigentümer an einem Weg (Flurstück 2). Nur weder in GW1 noch in GW2 kann das differenziert angegeben werden. Und zwei Formulare kann ich ebenfalls nicht anlegen.
    Was nun?

    #2
    Der Privatweg gehört zur wirtschaftlichen Einheit Wohngebäude, also hast du ein bebautes Grundstück.

    Haus_mit_Wegeanteil.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke, dann muss ich wohl auch den höheren Bodenrichtwert nehmen. Auch wenn es zwei Flurstücke sind?

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        #4
        dann muss ich wohl auch den höheren Bodenrichtwert nehmen. Auch wenn es zwei Flurstücke sind?
        Hast du denn unterschiedliche Bodenrichtwerte für Weg und Hausgrundstück ? Wenn ja, dann kannst du den Weg auf zweite Fläche schlüsseln.

        Hier wird das ausführlicher erklärt: https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Also ich habe durch das Katasteramt zwei Bodenrichtwerte bekommen. Einen für Wohnbaufläche und einen für sonstige Fläche. Bei dem einen Flurstück steht bei Nutzung dann auch Wohnbaufläche dahinter, bei dem anderen Weg,

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            #6
            Bei dem einen Flurstück steht bei Nutzung dann auch Wohnbaufläche dahinter, bei dem anderen Weg,
            Das ist dann doch kein Problem. Der Weg wird im Hauptvordruck auf zweite Fläche geschlüsselt, der m²-Anteil von ein Viertel

            wird als zweiter Wert in Zeile 4 der Anlage Grundstück erfasst.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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