Grundsteuer Hauptdruck GW1 Schlüsselwert Frage

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  • eightball08
    Neuer Benutzer
    • 02.08.2022
    • 2

    #1

    Grundsteuer Hauptdruck GW1 Schlüsselwert Frage

    Hallo Liebe Elster Community,

    ich habe eine Frage zu dem Schlüsselwert der bei GW1 - 11 angegeben werden muss.

    Ich habe folgendes an Grundstücken:

    Grundstück 1 - 50qm (Gründstück für Wegerecht)
    Grundstück 2 - 500qm (Hauptgründstück wo das Haus drauf steht)
    (Beide Grundstücke mit gleichem Bodenrichtwert)

    Welchen Schlüsselwert muss ich jetzt jeweils auswählen?

    Bei Grundstück 1 = Schlüsselwert 3 beiden Flächen?
    Bei Grundstück 2 = Schlüsselwert keine Angabe?

    Ich komme leider nicht weiter und hoffe auf eure Hilfe. Ich habe schon die SuFu benutzt aber bei den existierenden Topics nichts finden können.

    Danke und VG
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45927

    #2
    Alles ist auf erste Fläche zu schlüsseln. Hier zum Nachlesen: https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • eightball08
      Neuer Benutzer
      • 02.08.2022
      • 2

      #3
      Super dank dir Charlie24. Hab beides auf Schlüsselwert 1 gesetzt und bei GW2 musste ich die Fläche dann zu einem addieren sonst gab es eine Fehlermeldung.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45927

        #4
        bei GW2 musste ich die Fläche dann zu einem addieren
        Genauso ist das !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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