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Grundsteuer NRW, Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft

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    Grundsteuer NRW, Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft

    Ich kämpfe bisher erfolglos mit der Erfassung der Grundsteuererklärung für eine Wohnung in NRW, die Teil einer Eigentümergemeinschaft ist.
    • Muss ich wirklich die Geburtsdaten, Adressen, Steuernumern etc. der anderen Miteigentümer erfassen, und diese dann alle auch wieder (inklusive meiner)?
    • Ich kenne die genauen m² der anderen Wohneinheiten nicht. Wie fülle ich dann die Seite mit den Angaben zu Wohnungen unter 60m², 60-100m² usw,?
    Weiter als bis da komme ich derzeit nicht - wer weiß, was dann noch folgt...?

    #2
    Muss ich wirklich die Geburtsdaten, Adressen, Steuernumern etc. der anderen Miteigentümer erfassen
    Nein, die wirtschaftliche Einheit ist deine ETW. Nur für das, was zu deinem Wohnungseigentum gehört, erstellst du die Erklärung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Nein, die wirtschaftliche Einheit ist deine ETW. Nur für das, was zu deinem Wohnungseigentum gehört, erstellst du die Erklärung.
      Das könnte gerne mal dick im Hilfetext stehen...

      Danke!

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        #4
        Ich komme weiter, ich wurde von Elster aber aufgefordert, meinen Anteil am Grundstück wegen Alleineigentum auf 1/1 zu korrigieren. Dann allerdings gibt es jetzt diesen Fehler:

        2022-08-03 11_16_11-Window.png
        Meine Theorie war, das Grundstück vollständig anzugeben, meinen Anteil daran mit 1/4. Was passt denn nun?

        Kommentar


          #5
          Ich habe jetzt den m²-Wert beim Bodenrichtwert mutwillig auf 400m² geändert und jetzt nimmt Elster das an? Ich sehe ja ein, dass es Grundstücksanteile geben könnte, die vom Miteigentümeranteil abweichen, aber das ist ja wohl ein extremer Sonderfall. Könnte auch klar in der Hilfe becshrieben werden, für Deppen wie mich...
          Damit ist m.E. die Erklärung widersprüchlich, denn beim Hauptformular steht

          2022-08-03 11_27_10-Window.png
          beim Grundstück aber
          2022-08-03 11_27_21-Window.png
          Passt irgendwie nicht.
          Zuletzt geändert von Miq19; 03.08.2022, 12:29. Grund: Elster-Screenshots hinzugefügt

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            #6
            Entweder sind die Angaben im Hauptvordruck nicht vollständig, das betrifft zumeist die Zeilen 11 oder du hast den m²-Wert für

            die Zeile 4 der Anlage Grundstück falsch ermittelt. Hier findest du Beispiele für Wohnungseigentum: https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              mutwillig auf 400m² geändert
              Für Wohnungseigentum ist das ungewöhnlich viel !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Argh.

                Mal konkret: Das Grundstück hat 1602m², es ist nur eine Flurstücknummer. Es steht ein Haus mit 4 Wohneinheiten darauf. Im Hauptvordruck, Ziffer 3, gebe ich das so an:

                2022-08-03 11_36_34-Window.png
                Korrekt?

                In Ziffer 4 sage ich dann "Alleineigentum einer natürlichen Person". Als Eigentumsanteil dann auch 1/4?

                Was kommt denn dann in der Anlage Grundstück, Ziffer 4, für eine Größe hin? Mit der Gesamtgröße von 1602 kommt wieder das hier:

                2022-08-03 11_41_24-Window.png

                Sorry, wenn ich mich dumm anstelle - ich verstehe die Logik einfach nicht.

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                  #9
                  Bei nur 4 Wohneinheiten passen die 400 m² natürlich. 1,602 / 4 = 400,50, abgerundet sind das dann 400 m²

                  Das ist der Anteil deines Wohneigentums am Flurstück. Bei Alleineigentum muss in Zeile 51 GW1 als Zähler und Nenner jeweils 1

                  eingetragen werden, die ganze Bewertungseinheit gehört dir allein. Bei Ehegatten als Eigentümer wäre jeweils 1 und 2 zutreffend.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Danke nochmal, dann mache ich das so.

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                      #11
                      Zitat von Miq19 Beitrag anzeigen

                      Das könnte gerne mal dick im Hilfetext stehen...

                      Danke!
                      Vielleicht doch noch mal, weil es häufiger vorkommt und auch andere mitlesen. Für jemand wie mich ist es völlig unvorstellbar, dass man auch nur auf die Idee kommt, neben seinem eigenem Wohneigentum das Eigentum anderer Leute in seine Steuererklärung aufzunehmen. Aber wie gesagt, es haben überraschend viele Besitzer von Eigentumswohnungen die erste Idee Bruchteilgemeinschaft. Vielleicht ging es dem Programmierer genauso, dass es völlig abwegig erschien, das noch mal fett zu machen, weil es für ihn einfach selbstverständlich war, Auch wenn man in seinen bisherigen Eiheitswertbescheid schaut, steht ja Wohnungseigentum - und zwar nur das eigene - drin.

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