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Frage Grundsteuer Niedersachsen Anlage I

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    Frage Grundsteuer Niedersachsen Anlage I

    Guten Abend ich versuche aktuell meine Eltern (Rentner) bei der Grundsteuererklärung über Elster zu unterstützen und bin nun leider an meine Grenzen gekommen und würde deshalb um eine kurze Hilfe bitten. Vielen Dank schonmal im Vorraus

    Grundinfos:
    Land Niedersachsen, Meine Eltern besitzen gemeinsam (50/50) eine Doppelhaushälfte mit eigenem Grundstück. Auch sonst ist nichts geteilt mit den Nachbarn aus der anderen Hälfte (wurde alles strikt notariell getrennt als einige Jahre nach Bau des Doppelhauses die Nachbarn ihre Sachen an ihre Tochter überschrieben haben).

    Grundstück meiner Eltern hat 337m2, das Flurstück besteht laut Grundsteuer-Reader aus den kombinierten Grundstücken der Doppelhaushälften (also Grundstück Eltern + Grundstück Nachbar) = 570m2 amtliche Grösse Flurstück.

    Soweit die Daten, nun zu meinem Problem und zwar gibt es meiner Wahrnehmung nach nun sich gegenseitig widersprechende Angaben die ich meine hier aus dem Forum mitgenommen zu haben und aus dem was ich laut Elster Hilfstext machen soll. Bei strikt getrennten Grundstücken müsste es sich im Fall meiner Eltern ja also um ein Einfamilienhaus handeln und ich habe in verschiedenen Threads gelesen bei Einfamilienhaus sei dann immer dementsprechend 1,00000 / 1 beim wirtschaftlichen Anteil in der Anlage einzutragen. Im Hilfstext bei Elster steht jedoch "Bei Fläche in m2 tragen Sie bitte die amtliche Flächengröße des gesamten Flurstücks ein. Gehören nur Teile des Flurstücks zu der wirtschaftlichen Einheit, für die die Steuererklärung abgegeben wird, ist der entsprechende Anteil in Zeile 6 „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler/Nenner“ anzugeben". Daraus ergibt sich meiner Meinung nach Zeile4 Fläche = 570 und Zeile6 Anteil 33,70000 / 57 (um das 337m2 grosse Grundstück meiner Eltern als Teil des 570m2 grossen Flurstücks darzustellen) oder nicht? Rein von der Logik könnte ich auch Zeile4 = 337 und Zeile6 = 1,00000 / 1 nachvollziehen, aber bei Elster steht ja nun (sogar an zwei Stellen) das man zuerst die amtliche grösse des gesamten Flurstücks unabhängig von etwaigen Besitzverhältnissen anzugeben hat und dann im nächsten Schritt erst den zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Teil abgrenzen soll, was für mich zwingend Zeile4 = 570 Zeile6 33,7000 / 57 bedeuten würde.

    Habe die Vermutung das meine Eltern vielleicht ein Sonderfall sein könnten, weil bei Bau erst Wohneigentum, einige Jahre später dann Einfamilienhaus (in etwa ^^) und das deswegen einige im Forum getroffene grundsätzliche Infos in diesem Falle nicht anwendbar sind, ist das möglich?

    Wäre wirklich dankbar über Aufklärung und die Info was ich in Anlage Zeile 4+6 einzutragen habe.




    #2
    Grundstück meiner Eltern hat 337m2, das Flurstück besteht laut Grundsteuer-Reader aus den kombinierten Grundstücken der Doppelhaushälften (also Grundstück Eltern + Grundstück Nachbar) = 570m2 amtliche Grösse Flurstück.
    So wie du es hier beschreibst, ist es aber Wohnungseigentum, sonst müsste es zwei Flurstücke, also jeweils ein eigenes Flurstück für jede Doppelhaushälfte

    geben. Nach deinen Angaben ist es am einfachsten, als Zähler für Zeile 6 die 337 zu nehmen und als Nenner 570, Das muss man nicht kürzen, kann

    man aber. Die vielen Nachkommastellen kannst du dir vermutlich schenken, auch 33,7 und 57 sollten akzeptiert werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wow Danke erstmal für die schnelle Antwort, da hätte ich ja vermutlich sogar beim Steuerberater trotz Bezahlung Länger in der Warteschleife gehangen für ne Info als hier ^^ echt klasse

      Dann scheinen wir ja grundsätzlich der selben Meinung zu sein (33,7000 / 57 hab ich nur geschrieben weil ich bei ganzen Zahlen merkwürdigerweise Fehlermeldung bekomme).

      Beim Thema Einfamilienhaus/Wohneigentum hab ich ehrlichgesagt garkeine Ahnung, ich habe da einfach die Aussage aus dem Sticky "Eine Doppelhaushälfte ist ein Einfamilienhaus, wenn beide Haushälften über eigene Grundstücke verfügen" als Grundlage genommen und beide Hälften haben definitiv eigene Grundstücke, das kann ich so sicher sagen weil diese Trennung nicht beim Bau sondern erst ein paar Jahre später als mein bester Freund dort eingezogen ist vollzogen wurde, inkl. Notar erneuter Vermessung etc.

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        #4
        Achja und bei Zeile 4 deiner Meinung nach also auch die Fläche des gesamten Flurstücks also 570,richtig?

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          #5
          und beide Hälften haben definitiv eigene Grundstücke, das kann ich so sicher sagen weil diese Trennung nicht beim Bau sondern erst ein paar Jahre später als mein bester Freund dort eingezogen ist vollzogen wurde, inkl. Notar erneuter Vermessung etc.
          Dann muss es doch auch eigene Flurstücksnummern geben ! Bei einer erneuten Vermessung wird ein sog. Veränderungsnachweis erstellt, der

          zu einer Beurkundung der realen Aufteilung und zu einem Grundbucheintrag führt. Dann gibt es zwei Flurstücksnummern und nicht nur eine. Dann

          wird auch das Liegenschaftskataster aktualisiert.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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