Guten Abend ich versuche aktuell meine Eltern (Rentner) bei der Grundsteuererklärung über Elster zu unterstützen und bin nun leider an meine Grenzen gekommen und würde deshalb um eine kurze Hilfe bitten. Vielen Dank schonmal im Vorraus
Grundinfos:
Land Niedersachsen, Meine Eltern besitzen gemeinsam (50/50) eine Doppelhaushälfte mit eigenem Grundstück. Auch sonst ist nichts geteilt mit den Nachbarn aus der anderen Hälfte (wurde alles strikt notariell getrennt als einige Jahre nach Bau des Doppelhauses die Nachbarn ihre Sachen an ihre Tochter überschrieben haben).
Grundstück meiner Eltern hat 337m2, das Flurstück besteht laut Grundsteuer-Reader aus den kombinierten Grundstücken der Doppelhaushälften (also Grundstück Eltern + Grundstück Nachbar) = 570m2 amtliche Grösse Flurstück.
Soweit die Daten, nun zu meinem Problem und zwar gibt es meiner Wahrnehmung nach nun sich gegenseitig widersprechende Angaben die ich meine hier aus dem Forum mitgenommen zu haben und aus dem was ich laut Elster Hilfstext machen soll. Bei strikt getrennten Grundstücken müsste es sich im Fall meiner Eltern ja also um ein Einfamilienhaus handeln und ich habe in verschiedenen Threads gelesen bei Einfamilienhaus sei dann immer dementsprechend 1,00000 / 1 beim wirtschaftlichen Anteil in der Anlage einzutragen. Im Hilfstext bei Elster steht jedoch "Bei Fläche in m2 tragen Sie bitte die amtliche Flächengröße des gesamten Flurstücks ein. Gehören nur Teile des Flurstücks zu der wirtschaftlichen Einheit, für die die Steuererklärung abgegeben wird, ist der entsprechende Anteil in Zeile 6 „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler/Nenner“ anzugeben". Daraus ergibt sich meiner Meinung nach Zeile4 Fläche = 570 und Zeile6 Anteil 33,70000 / 57 (um das 337m2 grosse Grundstück meiner Eltern als Teil des 570m2 grossen Flurstücks darzustellen) oder nicht? Rein von der Logik könnte ich auch Zeile4 = 337 und Zeile6 = 1,00000 / 1 nachvollziehen, aber bei Elster steht ja nun (sogar an zwei Stellen) das man zuerst die amtliche grösse des gesamten Flurstücks unabhängig von etwaigen Besitzverhältnissen anzugeben hat und dann im nächsten Schritt erst den zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Teil abgrenzen soll, was für mich zwingend Zeile4 = 570 Zeile6 33,7000 / 57 bedeuten würde.
Habe die Vermutung das meine Eltern vielleicht ein Sonderfall sein könnten, weil bei Bau erst Wohneigentum, einige Jahre später dann Einfamilienhaus (in etwa ^^) und das deswegen einige im Forum getroffene grundsätzliche Infos in diesem Falle nicht anwendbar sind, ist das möglich?
Wäre wirklich dankbar über Aufklärung und die Info was ich in Anlage Zeile 4+6 einzutragen habe.
Grundinfos:
Land Niedersachsen, Meine Eltern besitzen gemeinsam (50/50) eine Doppelhaushälfte mit eigenem Grundstück. Auch sonst ist nichts geteilt mit den Nachbarn aus der anderen Hälfte (wurde alles strikt notariell getrennt als einige Jahre nach Bau des Doppelhauses die Nachbarn ihre Sachen an ihre Tochter überschrieben haben).
Grundstück meiner Eltern hat 337m2, das Flurstück besteht laut Grundsteuer-Reader aus den kombinierten Grundstücken der Doppelhaushälften (also Grundstück Eltern + Grundstück Nachbar) = 570m2 amtliche Grösse Flurstück.
Soweit die Daten, nun zu meinem Problem und zwar gibt es meiner Wahrnehmung nach nun sich gegenseitig widersprechende Angaben die ich meine hier aus dem Forum mitgenommen zu haben und aus dem was ich laut Elster Hilfstext machen soll. Bei strikt getrennten Grundstücken müsste es sich im Fall meiner Eltern ja also um ein Einfamilienhaus handeln und ich habe in verschiedenen Threads gelesen bei Einfamilienhaus sei dann immer dementsprechend 1,00000 / 1 beim wirtschaftlichen Anteil in der Anlage einzutragen. Im Hilfstext bei Elster steht jedoch "Bei Fläche in m2 tragen Sie bitte die amtliche Flächengröße des gesamten Flurstücks ein. Gehören nur Teile des Flurstücks zu der wirtschaftlichen Einheit, für die die Steuererklärung abgegeben wird, ist der entsprechende Anteil in Zeile 6 „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler/Nenner“ anzugeben". Daraus ergibt sich meiner Meinung nach Zeile4 Fläche = 570 und Zeile6 Anteil 33,70000 / 57 (um das 337m2 grosse Grundstück meiner Eltern als Teil des 570m2 grossen Flurstücks darzustellen) oder nicht? Rein von der Logik könnte ich auch Zeile4 = 337 und Zeile6 = 1,00000 / 1 nachvollziehen, aber bei Elster steht ja nun (sogar an zwei Stellen) das man zuerst die amtliche grösse des gesamten Flurstücks unabhängig von etwaigen Besitzverhältnissen anzugeben hat und dann im nächsten Schritt erst den zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Teil abgrenzen soll, was für mich zwingend Zeile4 = 570 Zeile6 33,7000 / 57 bedeuten würde.
Habe die Vermutung das meine Eltern vielleicht ein Sonderfall sein könnten, weil bei Bau erst Wohneigentum, einige Jahre später dann Einfamilienhaus (in etwa ^^) und das deswegen einige im Forum getroffene grundsätzliche Infos in diesem Falle nicht anwendbar sind, ist das möglich?
Wäre wirklich dankbar über Aufklärung und die Info was ich in Anlage Zeile 4+6 einzutragen habe.
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