Grundsteuer - Fehlende Angaben auf Anlage Grundstück

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  • LustigeChaotin
    Neuer Benutzer
    • 04.08.2022
    • 5

    #1

    Grundsteuer - Fehlende Angaben auf Anlage Grundstück

    Hallo und guten Tag,

    ich versuche mich auch zum ersten Mal mit der Online-Grundsteuererklärung. Es erfolgt immer eine rot markierte Fehlermeldung, bei der ich nicht weiß, wie ich diese beheben kann.

    Vielen Dank für Anregungen.

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  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Ist die Anlage Grundstück (GW2) denn bereits beigefügt ? Ohne die geht es nicht.

    Fast täglich wird hier im Forum gefragt, wie man bei der Webanwendung Mein ELSTER benötigte Anlagen zu einer Steuererklärung hinzufügt. Wenn man erstmals eine Einkommensteuererklärung in Mein ELSTER startet, kann man seit dem Jahr 2019 einen Anlagenassistenten nutzen. Einzelheiten sind hier beschrieben: https://forum.elster
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • LustigeChaotin
      Neuer Benutzer
      • 04.08.2022
      • 5

      #3
      Vielen Dank! Jetzt hätte ich noch eine Frage: ich habe auf der Startseite eine Anlage zu viel angeklickt "Anlage zu einem Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieb". Wie kann ich diese wieder löschen?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45928

        #4
        Wie kann ich diese wieder löschen?
        Der Weg ist der gleiche wie beim Hinzufügen von Anlagen, nur dass das Häkchen entfernt werden muss
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

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