Auf dem Mietwohngrundstück befinden sich Wohn- und Geschäftsräume. Das Objekt gehört einer Erbengemeinschaft bestehend aus 7 Personen mit unterschiedlichen Anteilen. Was muss ich unter "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" im Hauptvordruck GW1-3 eintragen? Bei Zähler/Nenner habe ich 1/1 eingetragen, keine Fehlermeldung. Ich habe aber dennoch erhebliche Zweifel.
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Grundsteuererklärung Erbengemeinschaft
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Was muss ich unter "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" im Hauptvordruck GW1-3 eintragen? Bei Zähler/Nenner habe ich 1/1 eingetragen, keine Fehlermeldung. Ich habe aber dennoch erhebliche Zweifel.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Eine weitere Frage: Als Art des Grundstücks habe ich gemischt genutztes Grundstück angegeben, ich soll jetzt bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert die Bruttogrundfläche angeben. Ist damit wirklich der Wert aller Geschossebenen einschl. der Außenwände gemeint? Warum wird nicht zwischen Wohnfläche und gewerblich genutzter Fläche differenziert? Ist nicht u.a. die Wohnfläche der Maßstab für die neue Grundsteuer? Die taucht in den Nachfragen nicht auf.
Vielen Dank
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Als Art des Grundstücks habe ich gemischt genutztes Grundstück angegeben,
§ 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.htmlFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. das Problem liegt wohl bei der Erbengemeinschaft. Von den neun Wohnungen im Haus ist nur eine vermietet, der Rest geht auf die Erbengemeinschaft. Dazu kommen noch zwei vermietete Ladenlokale. Ist denn da überhaupt gemischt genutzte Grundstücke die richtige Kategorie? Welche dann aber?
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Die Grundstücksart nach § 249 BewG hat doch nichts mit den Eigentumsverhältnissen zu tun. Da geht es nach den Prozent-Anteilen der Wohnfläche
an der gesamten Wohn- und Nutzfläche. Ob Wohnungen tatsächlich vermietet sind, leer stehen oder eigengenutzt werden, spielt keine Rolle.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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