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Garagenstellplatz als eigenes Aktenzeichen oder zum Wohneigentum -Vorteile?

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    Garagenstellplatz als eigenes Aktenzeichen oder zum Wohneigentum -Vorteile?

    Das Finanzamt verlangt von mir eine separate Grundsteuererklärung für einen Tiefgaragenstellplatz ( als wirtschaftliche Einheit mit einem eigenen Aktenzeichen auf einem anderen Flurstück als die ca. 50 m entfernte zugehörige Wohneinheit).

    Weiß jemand, ob es für mich als Antragssteller und Steuerzahler einen finanziellen Unterschied macht, ob ich den Tiefgaragenplatz weiterhin als eigene Einheit mit eigenem Elsterformular betrachte oder ob ich eine Zuordnung zur um die Ecke gelegenen Wohneinheit beantrage?

    Ist es steuerlich günstiger, wenn der Stellplatz zum Haus gehört oder getrennt betrachtet wird?

    #2
    oder ob ich eine Zuordnung zur um die Ecke gelegenen Wohneinheit beantrage?
    Du solltest bei der Abgabe der beiden Erklärungen die Zuordnung beantragen. Das geht unter Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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